1039/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2009
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Fekter

betreffend eingebürgerte österreichische Staatsbürger mit Doppelstaatsbürgerschaft

 

 

Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), BGBl. 311 regelt die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft u. a. wie folgt:

 

„§ 20. (1) Die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist einem Fremden zunächst für den Fall zuzusichern,

daß er binnen zwei Jahren das Ausscheiden aus dem Verband seines bisherigen Heimatstaates

nachweist, wenn

1. er nicht staatenlos ist;

2. weder § 10 Abs. 6 noch die §§ 16 Abs. 2 oder 17 Abs. 4 Anwendung finden und

3. ihm durch die Zusicherung das Ausscheiden aus dem Verband seines bisherigen Heimatstaates

ermöglicht wird oder erleichtert werden könnte.

(2) Die Zusicherung ist zu widerrufen, wenn der Fremde auch nur eine der für die Verleihung der

Staatsbürgerschaft erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

 

 

1.        Wie viele Anträge um Doppelstaatsbürgerschaft wurden in Österreich im Jahr 2008 positiv erledigt?

2.        Über welche zweite Staatsbürgerschaft verfügen die österreichischen Staatsbürger, deren Antrag auf Doppelstaatsbürgerschaft im Jahr 2008 positiv erledigt worden sind?

3.        Wie viele Personen, denen seit dem Jahr 2000 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden ist, waren zuvor türkische Staatsbürger?

4.        Wie viele davon haben seitdem ihre türkische Staatsbürgerschaft zurückgelegt?

5.        Wie viele davon haben seitdem in der Türkei ihren Wehrdienst abgeleistet?

6.        Welchen Staaten gehörten die Personen, denen seit dem Jahr 2000 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden ist, zuvor an?

7.        Wie viele davon haben seitdem ihre alte Staatsbürgerschaft zurückgelegt?

8.        Falls Sie dazu keine Angaben machen können, warum nicht?

9.        Wie viele österreichische Staatsbürger mit zweiter Staatsbürgerschaft gibt es insgesamt?

10.   Über welche zweite Staatsbürgerschaft verfügen die österreichischen Staatsbürger mit Doppelstaatsbürgerschaft?

11.   Falls Sie dazu keine Angaben machen können, warum nicht?

12.   Gibt es österreichische Staatsbürger, die über mehr als nur eine zweite Staatsbürgerschaft verfügen?

13.   Falls ja, wie viele?

14.   Gibt es Fälle, in denen Fremden die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verliehen worden ist, nachdem sie ihnen zuvor gem. § 20 (1) StbG zugesichert worden war? Wie viele?

15.   Welchen Nationen gehören die Personen an, denen die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verliehen worden ist, nachdem sie ihnen zuvor gem. § 20 (1) StbG zugesichert worden war?

16.   Wie vielen Personen wurde die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, denen die erforderlichen Handlungen für das Ausscheiden aus ihrem bisherigen Staatsverband zu setzen nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen ist?