10395/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.01.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Verlust des Aufenthaltstitel wegen „Scheinehe“
Der Versuch die Bestimmungen des Fremdenrechtes durch strafbare Handlungen zu umgehen, und sich den Aufenthaltstitel durch Vortäuschen von familiären Bindungen zu erschleichen, scheint immer noch ein lukratives Geschäft zu sein. Der Verstoß gegen das Fremdenrecht auf der einen, aber auch die finanziellen Geldflüsse auf der anderen Seite, die steuerfrei zwischen den „Vertragspartnern“ ausgetauscht werden, scheinen schwer fassbar zu sein, und höhlen den Rechtsstaat aus.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie vielen Personen wurde seit dem Jahr 2005 ihr Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ aberkannt? (aufgelistet nach Jahren)
2. Bei wie vielen dieser Personen war der Grund für den Verlust eine sog. „Aufenthaltsehe“?
3. Welchen Nationalitäten gehörten diese Personen an?
4. Wie viele Personen, die den Aufenthaltstitel aufgrund einer „Aufenthaltsehe“ verloren haben, waren mit einem österreichischen Staatsbürger mit Migrationshintergrund verheiratet?
5. Innerhalb welches Zeitraumes müssen Personen, die den Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ verlieren, das Staatsgebiet verlassen?
6. Wie viele Personen, die den Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ verloren haben, sind weiterhin in Österreich als illegale Personen aufhältig?