10398/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend gestoppte Abschiebung nach Ungarn

 

Der APA194 vom 13.Jänner 2012 war folgendes zu entnehmen:
„Asyl - EGMR stoppt vorübergehend Abschiebung nach Ungarn
Utl.: Innenministerium sieht Einzelfallentscheidung =
   Wien (APA) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat nun erstmals die Abschiebung eines Flüchtlings von Österreich nach Ungarn untersagt. Das berichtete der "Standard" in seiner Freitagausgabe. In einem Schreiben an den Anwalt eines 30-jährigen Sudanesen hält der Gerichtshof fest, dass der Mann bis auf weiteres nicht nach Ungarn abgeschoben werden soll. Das Nachbarland Österreichs stand zuletzt wegen seines Umgangs mit Asylwerbern in der Kritik. Das Innenministerium spricht von einer Einzelfallentscheidung.
   Laut Dublin II-Abkommen hat ein Flüchtling in jenem Land das Verfahren zu absolvieren, über das er den EU-Raum betreten hat. Der Sudanese war laut Angaben eines Mitarbeiters des Anwalts Edward W. Daigneault 2010 über Ungarn nach Österreich gekommen und hat hier Asyl beantragt. Der Antrag wurde demnach im Jänner 2011 zurückgewiesen, woraufhin der Mann untergetaucht sei. Ende Dezember sei er gefunden und in Schubhaft genommen worden. Eine Schubhaftbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) blieb erfolglos, ebenso wurde vom Verwaltungsgerichtshof ein Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt.
   Der Anwalt wandte sich daraufhin an den EGMR. Argumentiert habe man mit Gleichheitswidrigkeit, so der Mitarbeiter, denn jene Asylwerber, die neu kommen bzw. deren Verfahren läuft, dürften vorläufig bleiben, weil der Asylgerichtshof gemeint habe, man müsse die Situation in Ungarn evaluieren und solle derzeit nicht dorthin abschieben. Zuletzt hatte etwa das Flüchtlings-Hochkommissariat der
Vereinten Nationen (UNHCR) kritisiert, dass asylsuchende Personen in Ungarn für die gesamte Verfahrensdauer eingesperrt würden. (…)“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 


Anfrage:

 

  1. Aus welchen Gründen darf nicht nach Ungarn abgeschoben werden?
  2. In wie weit ist das Dublin II-Abkommen noch sinnvoll, wenn Flüchtlinge bereits nicht mehr nach Griechenland und Ungarn abgeschoben werden dürfen?
  3. In welche weiteren Länder darf aus welchen Gründen nicht abgeschoben werden?
  4. Wann wird es diesbezüglich eine Regelung mit Griechenland geben?
  5. Ist aus Sicht Ihrer Experten die Situation in Ungarn zu evaluieren?