10404/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.01.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Stefan
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Putativösterreicher
In den letzten 27 Jahren hat die Volksanwaltschaft in den Parlamentsberichten immer wieder auf bestehende Lücken im Staatsbürgerschaftsgesetz bezüglich Putativösterreichern aufmerksam gemacht. Da solche Fälle der Volksanwaltschaft immer wieder vorliegen hat diese auf eine Lösung dieses Problems durch Einführung eines eigenen Sondererwerbtatbestandes für Personen, die über einen längeren Zeitraum als österreichische Staatsbürger angesehen wurden und bei denen keine Erschleichungsabsicht zu vermuten sei, gedrängt, die aber, laut Volksanwaltschaft, vom Bundesministerium für Inneres nicht in Aussicht gestellt worden sei. Von Seiten des Ministeriums wäre nur eine weitere Beobachtung dieser Fälle vorgesehen.
Obwohl die Volksanwaltschaft schon seit ihrem 8. Bericht über ihre Tätigkeit im Jahre 1984 den Gesetzgeber immer wieder darauf aufmerksam macht, dass immer wieder fälle auftreten, in denen Personen irrtümlich (ohne Erschleichungsabsicht) als österreichische Staatsbürger behandelt werden, Staatsbürgerschaftsnachweise und Reisepässe erhielten und sogar den Grundwehrdienst leisteten.
Hingewiesen wird dabei auf den Fall eines Mannes, der die österreichische Staatsbürgerschaft weder durch Abstammung noch durch Verleihung erworben hat. Die Eltern des Mannes waren zum Zeitpunkt seiner Geburt keine österreichischen Staatsbürger. Seine Mutter stammte aus Czernowitz, sein Vater war Moldawien-Deutscher, diese Ehe wurde 1954 geschieden. Im Jahre 1956 wurde dem Vater die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, was sich nicht auf den Mann erstreckte, die Mutter erwarb später die Deutsche.
Trotzdem erhielt der Mann 1965 von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land zu Unrecht einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt. Deshalb wurde er in den Evidenzen als Österreicher geführt und zur Präsenzdienstleistung verpflichtet.
Als im Jahre 2007 seine Mutter starb, wurde die Staatsbürgerschaft offenbar einer Überprüfung unterzogen. Dabei wurde der Fehler der Bezirkhauptmannschaft Wels-Land aus dem Jahre 1965 entdeckt und durch Einziehung des Reisepasses und des Staatsbürgerschaftsnachweises des Mannes korrigiert.
Durch die strengen finanziellen Hürden für eine Einbürgerung wird dieser Mann trotz des Bezuges einer Alterspension die im Staatsbürgerschaftsgesetz geforderte Einkommenshöhe nicht erreichen können, und darum auf unabsehbare Zeit staatenlos bleiben.
Diese Situation ist sowohl den Betroffenen nicht zumutbar, als auch dem Ansehen der Republik Österreich abträglich.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage