10405/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Wildwuchs gentechnisch veränderter Pflanzen

 

In der Schweiz wurde bisher schon an mehreren Stellen ein Wildwuchs von gentechnisch veränderten Pflanzen nachgewiesen. Vor allem in der Umgebung von Universitäten und Bahnhöfen wurde eine Vielzahl solcher Pflanzen gefunden.

 

Die Schweizer Freisetzungsverordnung sieht unter anderem den Aufbau eines Monitoringsystems für Gentechnikpflanzen vor, dieses wird zurzeit aufgebaut. Im Rahmen dieses Monitoringsystems wurden die wild wachsenden Gen-Pflanzen jetzt entdeckt, berichtete das Bundesamt für Umwelt in einer Aussendung. Die Schweizer Freisetzungsverordnung sieht laut dem Bundesamt für Umwelt unter anderem vor, dass sich “gentechnisch veränderte Organismen in der Umwelt nicht unkontrolliert verbreiten und vermehren” dürfen. 

Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) kam jüngst in einem Gutachten zu dem Schluss, dass bei Gentechnik-Pflanzen konsequent das Vorsorgeprinzip anzuwenden sei.Vorsorge sei nach Ansicht der Ethikexperten nur bei einem schrittweisen Vorgehen möglich: „Jeder Schritt darf erst dann und nur soweit gegangen werden, wenn man über ausreichendes Wissen über Schadensszenarien und deren Eintrittswahrscheinlichkeit verfügt, um beurteilen zu können, ob die Risiken für diesen nächsten Schritt (für Dritte) akzeptabel sind“. In dem Gutachten wird auch eine unabhängige Risikoforschung und ein effektives Monitoring verlangt, berichtet „Genfood? Nein Danke“: Koexistenzregeln müssten so ausgelegt werden, dass eine gentechnikfreie Produktion garantiert geschützt werde. Daraus entstehende zusätzliche Kosten für die Produktion seien den Produzenten von GV-Pflanzen aufzuerlegen, „da die Schutzpflichten höher gewichtet werden als die Interessen der GV-Produzenten, denen auch ein Verzicht auf die GV-Produktion zugemutet werden kann.“

 


In diesem Zusammenhang richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Gibt es in Österreich ein Monitoringsystem für gentechnisch veränderte Pflanzen?

 

2.    Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Gibt es in Österreich bereits Feststellungen über wildwachsende gentechnisch veränderte Pflanzen?

 

4.    Wenn ja, um wie viele Funde handelt es sich?

 

5.    In welchem Umkreis zu Forschungsanstalten (Universitäten u.ä.) und Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen befinden sich diese Fundstellen?

 

6.    Wurde bereits Verursacher von solchen Freisetzungen festgestellt?

 

7.    Wenn ja wie viele?

 

8.    Wer sind die Verursacher?

 

9.    Welche rechtlichen Schritte sind gegen die Verursacher geplant?

 

10. Was wird seitens Ihres Ressorts unternommen, um diese Ausbreitung gentechnisch veränderter Pflanzen zu verhindern?