10409/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.01.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Erwin Spindelberger, Hermann Krist, Mag. Michael Schickhofer Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Finanzen

Maga Drin Maria Fekter

betreffend Steuerrückstände in der Republik Österreich

Im Zuge der derzeitigen Debatte um die Schuldenbremse und der damit einhergehenden erforderlichen Einsparungsmaßnahmen für die Budgets der kommenden Jahre scheint es dringend angebracht die jeweiligen Steueraufkommen näher zu durchleuchten.

Da derzeit noch nicht bekannt bzw. vereinbart ist, durch welche Maßnahmen die angestrebten Budgetziele erreicht werden sollen, muss vorab festgehalten werden, dass die angestrebte Reduzierung des Defizits und der Staatsschulden nicht nur über Ausgabenkürzungen erfolgen darf, sondern - und das wesentlich - auch einnahmenseitig erfolgen muss.

Daher ist unter anderem ein aktives Vorgehen gegen Steuerhinterziehung sowie das Schließen bestehender Lücken im Steuersystem unabdingbar.

Schenkt man in diesem Zusammenhang diversen Meldungen Glauben, dann liefern die Steuerrückstände in Österreich teils erschreckende Ergebnisse, die mehr als zu hinterfragen sind.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

ANFRAGE

1.            Wie hoch sind die gesamten Steuerrückstände für das Jahr 2011

2.            Welcher Betrag entfällt davon auf die Einkommenssteuer ?

3.        Wie hoch ist der Anteil der Gesamtsteuerrückstände an Körperschaftssteuern?


4.            Wie unterteilen sich die KÖST Rückstände auf die juristischen Personen des privaten Rechts wie AG, GmbH´s, Genossenschaften, Privatstiftungen, Vereine etc.?

5.            Wie hoch ist der KÖST Steuerrückstand von Gewerbebetrieben?

6.            Welcher Betrag ist im Jahr 2011 an Umsatzsteuer ausständig?

7.            Wie hoch  ist der Anteil dieser Außenstände,  der auf natürliche  Personen zurückzuführen ist?


8.           Wie hoch sind die Außenstände der USt von Personengesellschaften wie OG, KG ? und

9.           wie hoch jene der Kapitalgesellschaften? bzw.

10.       jene USt Rückstände der Kleinstunternehmer?

11.       Wie hoch sind die Lohnsteuerrückstände im Jahr 2011?

12.       Wie hoch ist jener Steuerrückstandsbetrag, der auf      Insolvenzverfahren zurückzuführen ist?

13.       In  wie  vielen  Fällen  hat  die  zuständige  Behörde versucht  die  offenen Rückstände einzutreiben?

14.       Wie viele dieser Versuche waren davon ergebnislos?

15.       Worauf sind diese Fehlversuche" zurückzuführen?

16.       Wie hoch ist die Gesamtzahl der einzelnen Steuerschuldner?

17.       In   wie   vielen   Fällen   davon   erfolgte   die   Vorschreibung   eines Säumniszuschlages?

18.       Wenn diese Zahl geringer ist als jene der Gesamt Steuerschuldner: Worauf ist diese Differenz zurückzuführen?

19.       Auslandsverluste  im  Rahmen  der  Gruppenbesteuerung:  Ist  es  rechtlich verpflichtend,  in  der  Körperschaftssteuererklärung  eine  entsprechende Kennzahl über die Höhe der verrechneten Auslandsverluste auszufüllen?

20.    Wenn Frage 19 zu bejahen ist: Wie hoch waren die Steuerausfälle in den Jahren 2006 bis 2011?


21.       Wenn Frage 19 mit nein zu beantworten ist: Was wollen Sie unternehmen, um zu gewährleisten damit wir künftig über genaue Daten darüber verfügen, welche Steuerausfälle sich aus der Geltendmachung von Auslandsverlusten im Rahmen der Gruppenbesteuerung ergeben?

22.    Mit  welchen  Mehreinnahmen  ist  durch  diese  gesetzlich  notwendigen Maßnahme zu rechnen?