1041/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.02.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Scheinehen
Die "Kronen Zeitung" vom 05.02.2009 berichtete:
„197 Scheinehen von Polizei aufgedeckt!
Asylwerber zahlen bis zu 10.000 Euro:
Bis zu 10.000 Euro zahlen Asylwerber für eine Hochzeit mit einem österreichischen Staatsbürger! Obwohl seit zwei Jahren harte Strafen drohen, finden sich immer noch genug Heiratswillige: 800 verdächtige Trauungen wurden im vergangenen Jahr allein in Wien von der Fremdenpolizei überprüft, 197 Scheinehen flogen auf.
In der Asylanten-Szene hat sich schon offensichtlich herumgesprochen, dass die Wiener Fremdenpolizei immer mehr überprüft. "Es ist aber für die Beamten schwierig, Beweise zu sammeln. Die Dunkelziffer ist nach wie vor sehr hoch", so Hofrat Dr. Kovarnik von der Wiener Polizeidirektion. 2007 wurden übrigens 372 Scheinehen aufgedeckt.
Die wenigsten wissen jedenfalls, dass nach einer Gesetzesänderung auch bei einer Hochzeit mit einem Österreicher der Asylantrag trotzdem im Ausland gestellt werden muss. Mit einem neuen Trick versuchen nun Kriminelle aus dem Osten eine Abschiebung nach einer Straftat zu verhindern.
Sie stellen erst nach ihrer polizeilichen Festnahme plötzlich einen Asylantrag. Wird dieser abgelehnt, beantragen sie wieder einen. In einem Fall hat laut Kovarnik ein rechtmäßig aus Österreich abzuschiebender Mann neunmal einen neuen Asylantrag gestellt, um nicht das Land verlassen zu müssen. Der Chef der Fremdenpolizei, appelliert deshalb an die Politik, "dass bei Missbrauch nach dem zweiten Asylantrag ein weiterer Aufenthalt in Österreich nicht mehr möglich ist"!“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: