10412/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2012
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Anfrage

 der Abgeordneten Daniela Musiol,  Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Inneres

betreffend Ausstattungsgrad bei Reisepässen und Personalausweisen

BEGRÜNDUNG

 

Die österr. Bundesregierung bzw die Bundesministerin für Inneres hat Österreich bei den Verhandlungen zur Europäischen Bürgerinitiative in jene Kategorie von Staaten gereiht, bei der im Rahmen der Unterstützungsbekundung eine persönliche Identifikationsnummer/die Nummer eines persönlichen Ausweispapiers anzugeben ist. Gemäß Anhang III der EBI-VO (211/2011) ist dies für Österreich die Nummer des Reisepasses oder des Personalausweises. Das heißt, es können „in“ Österreich nur österreichische StaatsbürgerInnen, die einen gültigen Reisepass oder gültigen Personalausweis besitzen, eine Europäische Bürgerinitiative unterstützen. Diese Dokumente haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Der Erwerb dieser Dokumente ist mit Kosten verbunden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

 

1.    Wie viele österreichische StaatsbürgerInnen besitzen a) einen Reisepass und/oder b) einen Personalausweis (bitte um Angabe in absoluten Zahlen und in Prozent)?

2.    Wie viele österreichische StaatsbürgerInnen sind derzeit nach der Europawahlordnung wahlberechtigt?

3.    Wie viele gemäß der Europawahlordnung wahlberechtigte österreichische StaatsbürgerInnen besitzen derzeit weder einen gültigen Personalausweis noch einen gültigen Reisepass (bitte um Angabe in absoluten Zahlen und in Prozent)?