10414/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend dem Verfahrensstand im Strafverfahren bezüglich Malversationen um die Finanzierung eines so dargestellten Kunst- und Bauprojektes „Kunstpark Wien“

BEGRÜNDUNG

 

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ist mit der justiziellen Aufarbeitung von Malversationen via eines vorgeblichen „Kunst- und Bauprojektes“ („Kunstpark Wien“, vormals „Paradiso“ an der Adresse 1140, Hüttelbergstraße 22; Grundstück 746/7, derzeit in EZ 467, KG. Hütteldorf ) mit einer bisher seriös eingeschätzten Schadenshöhe von etwa 7,5 Mio. €  aus Mitteln der Hypo-Alpe-Adria, für welche mittlerweile die SteuerzahlerInnen haften, befasst. Diesbezüglich wurde bereits die Anfrage 6046/J gestellt und mit der Anfragebeantwortung 6010/AB beantwortet. Nunmehr stellt sich die Frage nach dem aktuellen Verfahrensstand.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In welchem Ermittlungsstadium befindet sich die oben benannte Causa seit dem Einlangen einer diesbezüglichen Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt am 19.Mai 2010?

2.    Zu welchem Ermittlungsergebnis ist die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gekommen?

3.    Haben die Ermittlungsbehörden zwischenzeitlich Anlass gesehen, den Ermittlungsumfang auszudehnen, nachdem bisher lediglich Verfahren gegen acht Beschuldigte „wegen § 153 Abs. 1 und 2 zweiter Fall StGB (teilweise in Form der Beitragstäterschaft nach § 12 StGB) geführt werden und in der Anfragebeantwortung von Ermittlungen „in alle Richtungen“ berichtet wurde?

4.    Sind die ermittelnden Dienststellen der Oberstaatsanwaltschaften Wien und Graz oder dem Bundesministerin für Justiz berichtspflichtig, nachdem unter den Beschuldigten hochrangige Beamte bzw. öffentliche Funktionsträger sind?

5.    Sind in den offenbar sehr zeitaufwändig geführten Ermittlungen bisher verfahrensrelevante Weisungen an die Ermittlungsbehörden ergangen?

6.    Wenn ja, durch wen und welchen Inhaltes?

7.    Sind im Rahmen des Ermittlungsverfahrens bereits sämtliche acht Beschuldigten einvernommen worden?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Sind in der Strafsache mittlerweile Haftbefehle erlassen worden?

10. Zu welchem Zeitpunkt tritt allenfalls in der genannten Strafrechtssache Verjährung ein?

11. Ist es nunmehr möglich die Schadenshöhe zu beziffern, nachdem die Bundesministerin für Justiz in Beantwortung einer diesbezüglichen Anfrage  im August 2010 eine solche als „nicht bezifferbar“ eher grob umrissen hat?

12. Konnten die Ermittlungsbehörde/n schon Ermittlungsergebnisse über den Verbleib der Mittel gewinnen?

13. Wann ist mit einer Entscheidung über eine mögliche Anklage zu rechnen?