10415/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Gesundheit
betreffend nicht verkehrsfähiger oder nicht vorschriftsmäßig deklarierter Honig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtsache C-442/09 am 6. September 2011 entschieden, dass Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die auch nur geringste Rückstände von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthalten, geprüft, zugelassen und gekennzeichnet sein müssen. Anderenfalls dürfen sie in der EU nicht in den Handel gelangen. Geklagt hatte ein bayrischer Imker, der 2005 gezielt in seinem Honig nach Spuren des Gentech-Mais MON 810 gesucht hat und fündig wurde.
Das Urteil des EuGH stellt klar, jedes Lebensmittel, das Material aus genetisch veränderten Pflanzen enthält, unterliegt dem europäischen Gentechnikrecht. Es ist dann ein aus genetisch veränderten Organismen oder mit Zutaten aus genetisch veränderten Organismen hergestelltes Lebensmittel. Dies bedeutet, dass eine entsprechende Sicherheitsprüfung durchgeführt werden muss und eine Zulassung nach der europäischen Verordnung über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (VO 1829/2003) erforderlich ist. Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, die als Lebensmittel zugelassen sind, ist zu kennzeichnen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Welche Maßnahmen hat der Gesundheitsminister in die Wege geleitet, um dem EuGH-Urteil in der Rechtsache C-442/09 (betreffend Imkereiprodukte — Eintrag von Pollen aus genetisch veränderten Pflanzen) Rechnung zu tragen? Wie wird sichergestellt, dass die KonsumentInnen in Österreich keinen falsch deklarierten oder nicht verkehrsfähigen Honig in der Lebensmittelkette angeboten bekommen?
2) Ist seit dem 6. September vergangenen Jahres Honig im Auftrag des Gesundheitsministeriums auf GVO-Pollen untersucht worden?
a. Wenn ja, wie viele Proben wurden auf welche Konstrukte untersucht und welche Ergebnisse brachten die Untersuchungen (bitte um Aufschlüsselung nach Proben und Konstrukten)?
b. Wenn nein, weshalb wurde dies unterlassen?
3) Laut Landwirtschaftskammer (www.pklwk.at/?id=2500%2C1627156%2C%2C) ist im jährlichen Probenplan, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) herausgibt, eine Schwerpunktaktion "Honig auf GVO" für 2012 geplant.
a. Wann wird die Schwerpunktaktion starten, welchen Umfang wird sie haben, bis wann wird sie dauern?
b. Auf welche GVO soll der Honig untersucht werden (bitte um Aufschlüsselung nach Konstrukten)?
4) Honig, der mit Pollen von GVO-Konstrukten verunreinigt ist, die eine Zulassung in der EU haben, unterliegt der Kennzeichnungspflicht. Bei zufälliger und technisch unvermeidbarer Verunreinigung existiert ein Schwellenwert von 0,9 Prozent bezogen auf die jeweilige Zutat. Bezieht das Gesundheitsministerium für die Bewertung der Kennzeichnungspflicht diesen Wert auf den Anteil am gesamten Pollen im Honig oder auf den Anteil des jeweiligen Pollens (also beispielsweise Maispollen oder Rapspollen)?
5) Honig mit Zutaten aus gentechnisch hergestellten Organismen, die keine europäische Zulassung haben, für die damit auch keine entsprechende Sicherheitsprüfung besteht, kann möglicherweise gesundheitsschädlich sein.
Teilt der Gesundheitsminister diese Bewertung?
a. Wenn ja, wird im Rahmen der Lebensmittelkontrolle die Beschlagnahme des Honigs mit Zutaten aus gentechnisch hergestellten Organismen, die keine europäische Zulassung haben, angeordnet?
b. Wenn nein, auf welche Grundlage stützt sich diese Einschätzung und welche Maßnahmen werden im System der Lebensmittelkontrolle in Bezug auf diesen Honig gesetzt?
6) Können Konstrukte, die nicht in der EU zugelassen sind von der AGES analytisch erfasst werden?