10422/J XXIV. GP
Eingelangt am
23.01.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Ing. Westenthaler,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Taschengeld von Asylwerbern
Vor einiger Zeit informierten Sie im "Mittagsjournal" des ORF darüber, dass vor allem afghanische Asylwerber, die pro Person 40,- Euro pro Monat Taschengeld erhalten, dieses Taschengeld in ihr Heimatland schicken, und so Bekannte und Verwandte von Österreich aus erhalten. Da das monatliche Einkommen in Afghanistan im Durchschnitt rund 28.- Euro beträgt, verschafft der Asylwerber mit seinem Taschengeld, das er nach Afghanistan schickt, den Adressaten ein solides Einkommen, welches über dem Durchschnitt in Afghanistan liegt. Sie sagten zu, diese Praxis zu unterbinden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1.
Wie viele afghanische Asylwerber gab es in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und bisher im Jahr 2012 in Österreich? (Bitte aufgegliedert nach Jahren)
2.
Wie viele der afghanischen Asylwerber erhielten positive Bescheide in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und bisher im Jahr 2012? (Bitte aufgegliedert nach Jahren)
3.
Wie lange hielten sich die afghanischen Asylwerber, die keine positiven Bescheide erhielten, im Durchschnitt in Österreich auf?
4.
Welche Leistungen erhält ein Asylwerber vom Staat Österreich konkret? (Bitte Einzelaufstellung)
5.
Auf welchen konkreten Erkenntnissen beruhte Ihre Aussage im Mittagsjournal?
6.
Haben Sie Erkenntnisse darüber, um wie viele Überweisungen es sich handelt, die monatlich in dem dargestellten Zusammenhang geleistet werden bzw. in welchem Volumen und, wenn ja, wie lauten diese?
7.
Welche Erkenntnisse haben Sie hinsichtlich „Taschengeldüberweisung“ von Asylwerbern anderer Nationen?
8.
Gibt es Hinweise dafür, dass derartige Überweisungen zu einem größeren Zustrom von Asylwerbern aus den Empfängerländern führen?
9.
Sind Maßnahmen geplant, um die dargestellte Praxis zu beenden und, wenn ja, welche?
10.
Wenn nein, warum nicht?
11.
Können Sie sich vorstellen, Taschengeld in Form von Gutscheinen auszugeben, die in Österreich eingelöst werden müssen?