10451/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die Kosten für den Personenschutz für den Bundespräsidenten

 

Das BZÖ hat 2010 erstmals eine Anfragenserie zu den Kosten des Bundespräsidenten eingebracht. Bisher war dieser Bereich vom parlamentarischen Anfragerecht ausgenommen, da der Bundespräsident nicht dem parlamentarischen Kontrollrecht unterliegt. Mittels Budgetanfragen an den Finanzminister, die Innenministerin und den Wirtschaftsminister war man erstmals dem "Gesamtausmaß der Kosten" für das Amt des Bundespräsidenten und seiner Entourage auf der Spur.

 

Ein Jahresbruttogehalt von 319.900 Euro, 63 Beamte, 16 Vertragsbedienstete, Ausgaben im Budget für "Personal und sonstige Ausgaben" in der Höhe von 7,6 Millionen Euro, Leibwächter, mehrere Mercedes-Dienstwägen, Repräsentationskosten in Millionenhöhe, hunderte Empfänge und Ordensverleihungen im Jahr, Dienstreisen um den halben Globus und nicht zuletzt die kaiserlichen Residenzen in Wien und Mürzsteg. Was für Österreichs Kaiserinnen und Kaiser gut genug war, reicht gerade noch auch unserem republikanischen SPÖ-Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer.

 

Wie aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der BZÖ-Serie durch Wirtschaftsminister Mitterlehner hervorgeht, hat allein die durch SPÖ-Bundespräsident Heinz Fischer veranlasste Adaptierung seiner Amtsräume in der Hofburg 5,7 Millionen Euro (exakt 5,779.973,20 Euro) ausgemacht. Diese Kosten haben nicht allein die Sanierung sondern die "Adaptierung" betroffen. Der Bundespräsident und seine 63 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es sich in der Hofburg auf Kosten der Steuerzahler recht gemütlich gemacht. Allein die Betriebskosten sind seit dem Jahr 2004 (26.591,68) bis ins Jahr 2009 (48.388,12) rapide angestiegen. Der Steuerzahler hat für die Präsidentschaftskanzlei genug gezahlt! Diese Zahlen untermauern einmal die Forderung des BZÖ, dieses unnötige Operettenamt endlich abzuschaffen.

 

Wie aus einer weiteren parlamentarischen Anfragebeantwortung der BZÖ-Serie zu den Kosten des Bundespräsidenten durch Wirtschaftsminister Mitterlehner hervorgeht, schlägt die Sommerresidenz des österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer dem Steuerzahler mit saftigen 388.858 Euro zu Buche. Seit Amtsantritt von Fischer haben die Steuerzahler für den Sommersitz recht kräftig gezahlt. Heinz Fischer war es, der im ersten Wahlkampf noch eine Verzichtserklärung für die private Nutzung des ehemaligen Habsburger-Schlosses abgegeben hat.

 

Die damalige Innenministerin Dr. Maria Fekter weigerte sich größtenteils die Anfrage 7431/J mit dem hanebüchenen Verweis auf „polizeitaktische Gründe“ zu beantworten. Auch die Kosten für den Personenschutz des Bundespräsidenten blieben mit Verweis auf nicht vorhandene Aufzeichnungen unbeantwortet. Ein klassischer Bruch des Anfragerechts der Abgeordneten zum Nationalrat. Zumal der Anfragesteller aufzeichnungspflichtige Gehaltskosten ermitteln will und ausschließlich die durchschnittliche Anzahl von abgestellten Beamten zu erfragen versucht.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres die nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele Beamtinnen und Beamte Ihres Ressorts sind durchschnittlich zum Personenschutz des Bundespräsidenten abgestellt und begleiten diesen?
  2. Wie viele Beamtinnen und Beamten Ihres Ressorts sind durchschnittlich zum Objektschutz der Teile der Hofburg abgestellt, in deren sich die Präsidentschaftskanzlei befindet?
  3. Wie viele Beamtinnen und Beamten Ihres Ressorts sind durchschnittlich zum Objektschutz der Sommerresidenz des Bundespräsidenten im Jagdschloss Mürzsteg abgestellt?
  4. Wie viele Beamtinnen und Beamten Ihres Ressorts sind durchschnittlich zum Objekt- und Personenschutz bei der Privatwohnung des Bundespräsidenten abgestellt?
  5. Welche Einheiten Ihres Ressorts kommen im Rahmen des Einsatzes beim Bundespräsidenten und seiner Liegenschaften sowie seiner Dienstreisen zum Einsatz?
  6. Wie hoch waren die Gesamtkosten (inklusive Überstunden, sonstiger Entgeltbestandteile, Reisekosten, Spesen, Diäten) alle Beamtinnen und Beamten Ihres Ressorts, die im Zeitraum zwischen 1.1.2004 bis einschließlich 31.12.2011 für den Bundespräsidenten persönlich, die Liegenschaft Hofburg/Präsidentschaftskanzlei, die Liegenschaft Jagdschloss Mürzsteg und die Privatwohnung des Bundespräsidenten in Wien Objekt- und Personenschutz getätigt haben?