10454/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.01.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst
betreffend die Kosten für die Präsidentschaftskanzlei in der Wiener Hofburg im Jahr 2011
Das BZÖ hat 2010 erstmals eine Anfragenserie zu den Kosten des Bundespräsidenten eingebracht. Bisher war dieser Bereich vom parlamentarischen Anfragerecht ausgenommen, da der Bundespräsident nicht dem parlamentarischen Kontrollrecht unterliegt. Mittels Budgetanfragen an den Finanzminister, die Innenministerin und den Wirtschaftsminister war man erstmals dem "Gesamtausmaß der Kosten" für das Amt des Bundespräsidenten und seiner Entourage auf der Spur.
Ein Jahresbruttogehalt von 319.900 Euro, 63 Beamte, 16 Vertragsbedienstete, Ausgaben im Budget für "Personal und sonstige Ausgaben" in der Höhe von 7,6 Millionen Euro, Leibwächter, mehrere Mercedes-Dienstwägen, Repräsentationskosten in Millionenhöhe, hunderte Empfänge und Ordensverleihungen im Jahr, Dienstreisen um den halben Globus und nicht zuletzt die kaiserlichen Residenzen in Wien und Mürzsteg. Was für Österreichs Kaiserinnen und Kaiser gut genug war, reicht gerade noch auch unserem republikanischen SPÖ-Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer.
Wie aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der BZÖ-Serie durch Wirtschaftsminister Mitterlehner hervorgeht, hat allein die durch SPÖ-Bundespräsident Heinz Fischer veranlasste Adaptierung seiner Amtsräume in der Hofburg 5, 7 Millionen Euro (exakt 5,779.973,20 Euro) ausgemacht. Diese Kosten haben nicht allein die Sanierung sondern die "Adaptierung" betroffen. Der Bundespräsident und seine 63 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es sich in der Hofburg auf Kosten der Steuerzahler recht gemütlich gemacht. Allein die Betriebskosten sind seit dem Jahr 2004 (26.591,68) bis ins Jahr 2009 (48.388,12) rapide angestiegen. Der Steuerzahler hat für die Präsidentschaftskanzlei genug gezahlt! Diese Zahlen untermauern einmal die Forderung des BZÖ, dieses unnötige Operettenamt endlich abzuschaffen.
Wie aus einer weiteren parlamentarischen Anfragebeantwortung der BZÖ-Serie zu den Kosten des Bundespräsidenten durch Wirtschaftsminister Mitterlehner hervorgeht, schlägt die Sommerresidenz des österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer dem Steuerzahler mit saftigen 388.858 Euro zu Buche. Seit Amtsantritt von Fischer haben die Steuerzahler für den Sommersitz recht kräftig gezahlt. Heinz Fischer war es, der im ersten Wahlkampf noch eine Verzichtserklärung für die private Nutzung des ehemaligen Habsburger-Schlosses abgegeben hat.
Eine parlamentarische Anfrage an den damaligen Bundesminister für Finanzen DI Josef Pröll blieb im Inhalt zwar unbeantwortet, er verwies aber (siehe nachfolgende Anfragebeantwortung) auf die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes bzw. auf die dafür zuständige Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst:
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0009-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7428/J vom 20. Jänner 2011 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 9.:
Mit der gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen. Soweit in der Einleitung zur gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage ins Treffen geführt wird, am 14. Juni 1999 hätte der damalige Bundesminister für Finanzen entsprechende Fragen zu den Gehalts- und Personalkosten der Präsidentschaftskanzlei umfassend beantwortet, erinnert das Bundesministerium für Finanzen daran, dass der Nationalrat selbst mit der Bundesministeriengesetznovelle 2000 (42 d.B., XXI. GP) ein damals neu geschaffenes Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport errichtet hat, welches insbesondere den Bereich der zentralen Personalverwaltung aus dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen übernommen hat; die dabei angesprochenen Aufgaben liegen entsprechend der aktuellen Rechtslage mittlerweile in der führenden Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Es kann daher keine Beantwortung vorgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst nachstehende
Anfrage: