10454/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst

betreffend die Kosten für die Präsidentschaftskanzlei in der Wiener Hofburg im Jahr 2011

 

Das BZÖ hat 2010 erstmals eine Anfragenserie zu den Kosten des Bundespräsidenten eingebracht. Bisher war dieser Bereich vom parlamentarischen Anfragerecht ausgenommen, da der Bundespräsident nicht dem parlamentarischen Kontrollrecht unterliegt. Mittels Budgetanfragen an den Finanzminister, die Innenministerin und den Wirtschaftsminister war man erstmals dem "Gesamtausmaß der Kosten" für das Amt des Bundespräsidenten und seiner Entourage auf der Spur.

 

Ein Jahresbruttogehalt von 319.900 Euro, 63 Beamte, 16 Vertragsbedienstete, Ausgaben im Budget für "Personal und sonstige Ausgaben" in der Höhe von 7,6 Millionen Euro, Leibwächter, mehrere Mercedes-Dienstwägen, Repräsentationskosten in Millionenhöhe, hunderte Empfänge und Ordensverleihungen im Jahr, Dienstreisen um den halben Globus und nicht zuletzt die kaiserlichen Residenzen in Wien und Mürzsteg. Was für Österreichs Kaiserinnen und Kaiser gut genug war, reicht gerade noch auch unserem republikanischen SPÖ-Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer.

 

Wie aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der BZÖ-Serie durch Wirtschaftsminister Mitterlehner hervorgeht, hat allein die durch SPÖ-Bundespräsident Heinz Fischer veranlasste Adaptierung seiner Amtsräume in der Hofburg 5, 7 Millionen Euro (exakt 5,779.973,20 Euro) ausgemacht. Diese Kosten haben nicht allein die Sanierung sondern die "Adaptierung" betroffen. Der Bundespräsident und seine 63 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben es sich in der Hofburg auf Kosten der Steuerzahler recht gemütlich gemacht. Allein die Betriebskosten sind seit dem Jahr 2004 (26.591,68) bis ins Jahr 2009 (48.388,12) rapide angestiegen. Der Steuerzahler hat für die Präsidentschaftskanzlei genug gezahlt! Diese Zahlen untermauern einmal die Forderung des BZÖ, dieses unnötige Operettenamt endlich abzuschaffen.

 

Wie aus einer weiteren parlamentarischen Anfragebeantwortung der BZÖ-Serie zu den Kosten des Bundespräsidenten durch Wirtschaftsminister Mitterlehner hervorgeht, schlägt die Sommerresidenz des österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer dem Steuerzahler mit saftigen 388.858 Euro zu Buche. Seit Amtsantritt von Fischer haben die Steuerzahler für den Sommersitz recht kräftig gezahlt. Heinz Fischer war es, der im ersten Wahlkampf noch eine Verzichtserklärung für die private Nutzung des ehemaligen Habsburger-Schlosses abgegeben hat.

 

Eine parlamentarische Anfrage an den damaligen Bundesminister für Finanzen DI Josef Pröll blieb im Inhalt zwar unbeantwortet, er verwies aber (siehe nachfolgende Anfragebeantwortung) auf die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes bzw. auf die dafür zuständige Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst:


BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am       März 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0009-I/4/2011

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7428/J vom 20. Jänner 2011 der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 9.:

Mit der gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen. Soweit in der Einleitung zur gegenständlichen schriftlichen parlamentarischen Anfrage ins Treffen geführt wird, am 14. Juni 1999 hätte der damalige Bundesminister für Finanzen entsprechende Fragen zu den Gehalts- und Personalkosten der Präsidentschaftskanzlei umfassend beantwortet, erinnert das Bundesministerium für Finanzen daran, dass der Nationalrat selbst mit der Bundesministeriengesetznovelle 2000 (42 d.B., XXI. GP) ein damals neu geschaffenes Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport errichtet hat, welches insbesondere den Bereich der zentralen Personalverwaltung aus dem Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen übernommen hat; die dabei angesprochenen Aufgaben liegen entsprechend der aktuellen Rechtslage mittlerweile in der führenden Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes. Es kann daher keine Beantwortung vorgenommen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Wie hoch waren die Gesamtkosten (inklusive Überstunden, sonstiger Entgeltbestandteile, Reisekosten, Spesen, Diäten) aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Präsidentschaftskanzlei für den Zeitraum zwischen 1.1.2004 bis einschließlich 31.12.2011?

  1. Welche Personen, geordnet nach Namen, wurden in der Zeit zwischen 1.1.2004 bis einschließlich 31.12.2011 in der Präsidentschaftskanzlei beschäftigt und auf welcher Grundlage basierte das jeweilige Beschäftigungsverhältnis (Beamtendienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitskräfteüberlassungsgesetz)?
  1. An welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Präsidentschaftskanzlei wurden seit 1.1.2004 bis einschließlich 31.12.2011 Prämien und/oder Belohnungen ausbezahlt?
  2. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die unter Frage 3 genannten Personen?
  3. Mit welcher Begründung bzw. aufgrund welcher besonderen Leistung oder welches besonderen Anlasses wurde jeweils eine Prämie bzw. Belohnung zuerkannt?
  4. Auf welche Höhe belaufen sich diese Zahlungen, geordnet nach dem namentlich bezeichneten Dienstnehmer/Dienstnehmerin jeweils seit dem 1.1.2004?
  5. Wie hoch war der Brutto-Durchschnittsgehalt einer/eines in der Präsidentschaftskanzlei tätigen Mitarbeiter/Mitarbeiterin (Kabinettsdirektor, Experten, Berater, Fachreferenten, Büroleitung, Pressesprecher, Schreib- und Hilfskräfte etc.) jeweils in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011?
  6. Welche Richtlinien gibt es für die Erteilung von Prämien und Belohnungen in der Präsidentschaftskanzlei?
  7. Haben alle Empfänger in dem unter Frage 1 genannten Zeitraum diese Kriterien erfüllt? Wenn ja, wie wird dies verifiziert?