10478/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.01.2012
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ANFRAGE

  

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungsverfahren gegen Beamte des UVS Wien wegen amtsmissbräuchlichem Herbeiführen des Eintritts der Vollstreckungsverjährung im Ausmaß von ca. EUR 502.000 zum Nachteil des Arbeitsmarktservice

 

Es wurde bekannt, dass der UVS Wien in den drei Verwaltungsstrafverfahren GZ 07/A/8/1040/2003/46, GZ 07/A/8/1042/2003/34 und GZ 07/A/8/11288/2001/44 Verwaltungsstrafen gegen die Geschäftsführung der in einem Naheverhältnis zur Stadt Wien stehenden DDSG Cargo GmbH im Umfang von insgesamt EUR 501.934,57 (exklusive Verfahrenskosten) erließ, wobei jedoch der Verdacht besteht, dass Landesbeamte des UVS Wien die schriftlichen Ausfertigungen der Bescheide in allen drei Fällen absichtlich so spät der Vollstreckungsbehörde übermittelten, dass die Strafen wegen Eintritt der Vollstreckungsverjährung nicht mehr einbringlich gemacht werden konnten. Als Geschädigter ist das Arbeitsmarktservice (AMS) zu betrachten, dem gemäß § 28 Abs 3 Ausländerbeschäftigungsgesetz die Eingänge aus diesen Geldstrafen zufließen.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

 

1.

Gibt es bzw. gab es ein diesbezügliches Ermittlungs- bzw. Strafverfahren?

 

2.

Hat sich das Arbeitsmarktservice dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen?

 

3.

Wenn ja, wann?

 

4.

Gegen wie viele Beamte des UVS Wien wird in diesem Zusammenhang ermittelt?


5.

Wie lauten die konkreten Vorwürfe?

 

6.

In welchem Stadium befindet sich das Verfahren?

 

7.

Wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

 

8.

Wurde das Ermittlungsverfahren gegen einzelne, mehrere oder alle Beamte bereits eingestellt?

 

9.

Wird wegen möglicher kick-back-Zahlungen an die verantwortlichen UVS-Beamten ermittelt?

 

10.

Wenn ja, wie lauten die konkreten Vorwürfe?

 

11.

Wenn nein, warum nicht?

 

12.

Wenn nein, wurden die finanziellen Verhältnisse der verantwortlichen UVS-Beamten so durchleuchtet, dass Kick-Back-Zahlungen ausgeschlossen werden können?

 

13.

Wird ermittelt, ob es politische Interventionen gab, die zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung geführt haben?

 

14.

Wenn ja, wie ist der Stand der Ermittlungen und von wem gingen die Interventionen aus?

 

15.

Wenn nein, warum nicht?