10483/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.01.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Onlineeinkauf bei Thor Steinar"
Am 3. Jänner 2012 stellten Netzaktivisten von „Anonymous“ auf der Website nazi-leaks.net Telefonnummern von Spendern der NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) sowie Kundeninformationen von einschlägig bekannten rechtsextremen Onlinekaufhäuser wie „Odin Versand“, „Nationales Kaufhaus“ oder „Thor Steinar“ online.
Unter diesen Kundeninformationen befanden sich auf etliche österreichische KundInnen.
Bei einer genau durchgeführten Recherche des Datensatzes „Thor Steinar“ wurden vier E-Mailadressen verwendet, welche als E-Mailadressen des Innenministeriums identifiziert wurden.
Die Polizisten Bernhard Martin (bernhard.martin@polizei.gv.at), Markus Trinkl (markus.trinkl@polizei.gv.at), Enrico Weiss (enrico.weiss@polizei.gv.at) und Michael Tauscher (michael.tauscher@polizei.gv.at) tätigten alle beim rechtsextremen „Thor Steinar“ Versand mit ihrer Dienstmailadresse eine Bestellung.
Nachdem bekannt wurde, dass die vier angesprochenen Polizisten bei dem angesprochenen Onlineversand bestellt hatten stellte sich das Innenministerium schützend vor Martin, Trinkl, Weiss und Tauscher.
In der Onlineausgabe der Kleinen Zeitung vom 3.1.2012 hieße es
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
1. Ist es dienstrechtlich zulässig, dass MitarbeiterInnen des Ressorts über die „polizei.gv.at“ Mailadresse private Bestellungen (e-commerce) tätigen?
2. Wenn ja, gibt es Aufzeichnungen darüber, wie viele MitarbeiterInnen des Ressorts private Bestellungen (e-commerce) im Jahr 2011 getätigt haben?
3. Wenn ja, gilt diese Bestellmöglichkeit auch während der Dienstzeit oder nur außerhalb der Dienstzeit?
4. Wenn dies dienstrechtlich nicht zulässig, dass MitarbeiterInnen des Ressorts über die „polizei.gv.at“ Mailadresse private Bestellungen (e-commerce) tätigen, wie wird dies überprüft und geahndet?
5.
Ist es dienstrechtlich grundsätzlich
zulässig, dass MitarbeiterInnen des Ressorts über die
„polizei.gv.at“ Mailadressen bei Versandhandelsunternehmen (z.B.
Odinversand, Thor Steinar) NS-Devotionalien oder ähnliches bestellen?
Wenn ja, auch während der Dienstzeit?
6. Wenn nein, mit welchen Konsequenzen haben MitarbeiterInnen des Ressorts zu rechnen, die dort über die „polizei.gv.at“ Mailadresse Bestellungen getätigt haben?
7. Aus welchem Bundesland stammten jene Polizisten, welche über ihre „polizei.gv.at“ Mailadresse bei „Thor Steinar“ bestellt haben?
8. Sind dem Ressort andere Fälle bekannt, wo MitarbeiterInnen des Ressorts mit ihrer „polizei.gv.at“ Mailadresse bei Versandhandelsunternehmen (Odinversand, „Nationales Kaufhaus“, Erik&Sons, etc.) Bestellungen von NS- Devotionalien getätigt haben (Aufschlüsselung auf Versandhäuser)?