10489/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Vilimsky, Mag. Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend heimliche Handy-Ortungsversuche

 

Der Homepage der Zeitung „Die Zeit“ konnte unter http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-01/hamburg-sms-ueberwachung

folgender Artikel entnommen werden:

„In Hamburg 134.700 heimliche Ortungsversuche

Der Hamburger Verfassungsschutz hat im vergangenen Jahr sieben Handynutzer überwacht – mit insgesamt 25.658 sogenannten stillen SMS. Die Polizei versendet deutlich mehr.

Im Jahr 2010 haben die Polizei und der Verfassungsschutz in Hamburg insgesamt 134.706 heimliche Ortungsimpulse zur Überwachung von Verdächtigen via SMS versendet. Das geht aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei-Abgeordneten Christiane Schneider hervor. Die sogenannten stillen SMS werden an ein bekanntes Handy geschickt. Dessen Empfänger bemerkt davon nichts, aber die "simulierte" Kommunikation mit dem Gerät verrät, wo es sich befindet. Mit der Überwachungsform können Bewegungsprofile erstellt werden.

Die Anzahl der vom Landesamt für Verfassungsschutz versendeten stillen SMS ist von 71 im Jahre 2007 auf 25.658 im Jahre 2011 gestiegen. Nach den Angaben ist die Zahl der Überwachten jedoch relativ gering. Demnach wurden im Jahr 2009 und 2010 jeweils 19 Mobiltelefonnutzer überwacht. Im Jahr 2011 wurden sieben Personen mit 25.658 Stillen SMS geortet. Seit 2009 verfügt der Inlandsgeheimdienst über eine Technik, die das automatisierte Versenden der stillen SMS ermöglicht.

Die Polizei wiederum hatte im Jahr 2010 insgesamt 109.048 Ortungsimpulse versendet, sowohl zur Gefahrenabwehr als auch zur Strafverfolgung von Verdächtigen. Die Polizei Hamburg nutzte dafür eine Software, die von der Polizei in Nordrhein-Westfalen verwaltet wird. "Obwohl diese Software in der Lage ist, die Zahlen über die versendeten Ortungsimpulse zu liefern, behauptet der Senat, dass die Zahlen für das Jahr 2011 noch nicht vorliegen", sagte Schneider, die innenpolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist. "Die heimliche Überwachung von Verdächtigen durch Polizei und Verfassungsschutz hat ein dramatisches Ausmaß angenommen. Der Senat verweigert außerdem die Auskunft darüber, wie viele stille SMS im Jahr 2011 versendet wurden und wie viele Handyortungen wegen 'Gefahr im Verzug' ohne richterliche Überprüfung von der Polizei durchgeführt wurden."

Rechtliche Grundlage für stille SMS

In Hamburg werden laut Bundesnetzagentur von den vier Netzbetreibern Deutsche Telekom, Vodafone, E-Plus und O2 insgesamt rund 1.400 Mobilfunkstandorte betrieben. Die Anzahl der Funkzellen ist weitaus höher. Allein die Telekom betreibt an 670 Standorten rund 2.000 Funkzellen. Die Radien der Funkzellen betragen zwischen wenigen hundert Metern und mehreren Kilometern.

Als Rechtsgrundlage gibt der Hamburger Senat an, dass der Geheimdienst seine Überwachung auf Paragraf 1 und 3 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes stützt. Die Polizei beruft sich auf die Paragrafen 10a und 10 b des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei zur Gefahrenabwehr sowie auf Paragraf 100a der Strafprozessordnung.

Deutschlandweit haben Verfassungsschutz, Bundeskriminalamt und Zoll die auch Stealthy Ping genannte Überwachung von 2006 bis 2011 fast 1,7 Millionen Mal angewandt.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wird von Ihrem Ressort von den sogenannten stillen SMS zur Handy-Ortung Gebrauch gemacht?
  2. Wenn ja, wie viele Mobiltelefone (Anschlüsse) wurden 2011 so geortet?
  3. Wenn ja, wie viele Handynutzer wurden 2011 so überwacht?
  4. Für wie viele Personen wurde 2011 so ein Bewegungsprofil erstellt?
  5. Wurden Politiker so überwacht?
  6. Wenn ja, wie viele?
  7. Wurden Journalisten so überwacht?
  8. Wenn ja, wie viele?
  9. Wenn ja, wie viele Mobiltelefone (Anschlüsse) wurden 2010 so geortet?
  10. Wenn ja, wie viele Handynutzer wurden 2010 so überwacht?
  11. Für wie viele Personen wurde 2010 so ein Bewegungsprofil erstellt?
  12. Auf Basis welcher rechtlichen Grundlage wurde dies durchgeführt?