1049/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Grundversorgung

 

 

Am 01.05.2004 trat die Vereinbarung (Grundversorgungsvereinbarung) zwischen

Bund und Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Kraft.

Die Grundversorgung stellt die Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde sicher, sieht die Bezahlung eines monatlichen Taschengeldes vor und beinhaltet Maßnahmen zur sozialen und gesundheitliche Betreuung.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage:

 

1.     Wie hoch sind die Kosten pro versorgter Person, die im Jahr 2008 durch die

Grundversorgungsvereinbarung entstanden sind, aufgegliedert nach individueller und organisierter Unterbringung?

2.     Wie hoch sind die Gesamtkosten aus der Grundversorgung im Jahr 2008, aufgegliedert in Bundes- und Länderanteil?

3.     Gibt es über die Kosten der Grundversorgung hinausgehende Kosten, die für

die Unterbringung und Betreuung von Asylwerbern und Asylberechtigten

anfallen?

4.     Wenn ja, wie hoch sind diese?

5.     Wie viele Personen waren nicht zu einem Stichtag, sondern gesamt im Jahr 2008 in Grundversorgung?