1049/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.02.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Grundversorgung
Am 01.05.2004 trat die Vereinbarung (Grundversorgungsvereinbarung) zwischen
Bund und Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Kraft.
Die Grundversorgung stellt die Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde sicher, sieht die Bezahlung eines monatlichen Taschengeldes vor und beinhaltet Maßnahmen zur sozialen und gesundheitliche Betreuung.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wie hoch sind die Kosten pro versorgter Person, die im Jahr 2008 durch die
Grundversorgungsvereinbarung entstanden sind, aufgegliedert nach individueller und organisierter Unterbringung?
2. Wie hoch sind die Gesamtkosten aus der Grundversorgung im Jahr 2008, aufgegliedert in Bundes- und Länderanteil?
3. Gibt es über die Kosten der Grundversorgung hinausgehende Kosten, die für
die Unterbringung und Betreuung von Asylwerbern und Asylberechtigten
anfallen?
4. Wenn ja, wie hoch sind diese?
5. Wie viele Personen waren nicht zu einem Stichtag, sondern gesamt im Jahr 2008 in Grundversorgung?