10490/J XXIV. GP
Eingelangt am 31.01.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend verschwundene Asylwerber
Der APA343 vom 12.Jänner 2012 konnte folgendes entnommen werden:
„Immer mehr Asylwerber in der Schweiz tauchen unter
Utl.: Verbleib von 12,8 Prozent der abgelehnten Antragsteller unklar =
Bern (APA/sda) - Immer öfter kommt es vor, dass die zuständigen Behörden in der Schweiz nichts über den Verbleib von Asylsuchenden wissen. Einerseits ziehen sich immer mehr Asylsuchende aus einem laufenden Verfahren zurück, andererseits tauchen viele abgewiesene Asylbewerber unter.
Im Jahr 2008 verschwanden 1.570 Personen aus der Statistik, die entweder auf einen erstinstanzlichen Entscheid warteten oder diesen angefochten hatten. Bei 17.496 abgeschlossenen Fällen ergibt dies eine Rückzugsquote von neun Prozent. Diese Quote stieg bei Leuten mit negativem Asylentscheid in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich an. 2009 waren es 9,5 Prozent, 2010 11,7 Prozent und 2011 (bis Ende November) 12,8 Prozent. Damit verschwand im vergangenen Jahr mehr als jeder achte Asylbewerber in der Schweiz, bevor über sein Gesuch entschieden worden war. (…)“
Die APA0014
vom 31.August 2010 berichtete:
„Asyl:
Mehr als 2.000 Flüchtlinge bis Ende Juli untergetaucht
Utl.: Größter Teil im Zulassungsverfahren =
Wien (APA) - In Österreich sind nach aktuellen - der APA vorliegenden -
Zahlen in den ersten sieben Monaten 2010 exakt 2.005 Asylwerber untergetaucht.
Der größte Teil davon setzte sich während des Zulassungsverfahrens
ab, nämlich 1.148 Personen. Im Innenministerium wird mit diesen Daten
argumentiert, warum eine Aufenthaltspflicht zu Beginn des Asylverfahrens
notwendig ist.
Während des inhaltlichen Verfahrens durch das Bundesasylamt, bei dem nicht
mehr geprüft wird, ob Österreich überhaupt zuständig ist,
sondern ob tatsächlich Asylgründe vorliegen, tauchten 362 Personen
unter. 495 Asylwerber entzogen sich dem Verfahren, während in der
Berufungsinstanz geprüft wurde, ob ein Asylantrag doch positiv beschieden
werden kann.
Innenministerin Maria Fekter (V) hatte sich zuletzt dafür eingesetzt,
während der ersten zehn Tage nach Stellen des Asylantrags eine
Aufenthaltspflicht in den Erstaufnahmezentren zu verhängen. Durch diese
sollte die Mitwirkung der Flüchtlinge im Asylverfahren sichergestellt
werden. Ziel sei, in dieser Phase abzuklären, ob Österreich oder ein
anderes Land für die Behandlung des Asylantrages zuständig ist.
Noch gibt es dazu kein Einvernehmen mit der SPÖ. Verteidigungsminister
Norbert Darabos (S) drängt unverändert auf eine Lösung, die
verfassungskonform ist. Ein "Wegsperren" lehnt der
SPÖ-Chefverhandler ab, er plädierte für eine "Mitwirkungspflicht".
(…)“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: