10490/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.01.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend verschwundene Asylwerber

 

Der APA343 vom 12.Jänner 2012 konnte folgendes entnommen werden:

„Immer mehr Asylwerber in der Schweiz tauchen unter

Utl.: Verbleib von 12,8 Prozent der abgelehnten Antragsteller unklar =

   Bern (APA/sda) - Immer öfter kommt es vor, dass die zuständigen Behörden in der Schweiz nichts über den Verbleib von Asylsuchenden wissen. Einerseits ziehen sich immer mehr Asylsuchende aus einem laufenden Verfahren zurück, andererseits tauchen viele abgewiesene Asylbewerber unter.

Im Jahr 2008 verschwanden 1.570 Personen aus der Statistik, die entweder auf einen erstinstanzlichen Entscheid warteten oder diesen angefochten hatten. Bei 17.496 abgeschlossenen Fällen ergibt dies eine Rückzugsquote von neun Prozent. Diese Quote stieg bei Leuten mit negativem Asylentscheid in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich an. 2009 waren es 9,5 Prozent, 2010 11,7 Prozent und 2011 (bis Ende November) 12,8 Prozent. Damit verschwand im vergangenen Jahr mehr als jeder achte Asylbewerber in der Schweiz, bevor über sein Gesuch entschieden worden war. (…)“

 

Die APA0014 vom 31.August 2010 berichtete:
„Asyl: Mehr als 2.000 Flüchtlinge bis Ende Juli untergetaucht
Utl.: Größter Teil im Zulassungsverfahren =
Wien (APA) - In Österreich sind nach aktuellen - der APA vorliegenden - Zahlen in den ersten sieben Monaten 2010 exakt 2.005 Asylwerber untergetaucht. Der größte Teil davon setzte sich während des Zulassungsverfahrens ab, nämlich 1.148 Personen. Im Innenministerium wird mit diesen Daten argumentiert, warum eine Aufenthaltspflicht zu Beginn des Asylverfahrens notwendig ist.
Während des inhaltlichen Verfahrens durch das Bundesasylamt, bei dem nicht mehr geprüft wird, ob Österreich überhaupt zuständig ist, sondern ob tatsächlich Asylgründe vorliegen, tauchten 362 Personen unter. 495 Asylwerber entzogen sich dem Verfahren, während in der Berufungsinstanz geprüft wurde, ob ein Asylantrag doch positiv beschieden werden kann.
Innenministerin Maria Fekter (V) hatte sich zuletzt dafür eingesetzt, während der ersten zehn Tage nach Stellen des Asylantrags eine Aufenthaltspflicht in den Erstaufnahmezentren zu verhängen. Durch diese sollte die Mitwirkung der Flüchtlinge im Asylverfahren sichergestellt werden. Ziel sei, in dieser Phase abzuklären, ob Österreich oder ein anderes Land für die Behandlung des Asylantrages zuständig ist.
Noch gibt es dazu kein Einvernehmen mit der SPÖ. Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) drängt unverändert auf eine Lösung, die verfassungskonform ist. Ein "Wegsperren" lehnt der SPÖ-Chefverhandler ab, er plädierte für eine "Mitwirkungspflicht". (…)“


 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie viele Asylwerber haben sich im Jahr 2011 dem Asylverfahren entzogen, also sind „untergetaucht“?
  2. Wie viele Asylwerber haben sich im Jahr 2011 dem Asylverfahren entzogen, aufgegliedert auf Nationalitäten?
  3. Wie viele davon im Zulassungsverfahren?
  4. Wie viele Asylwerber haben sich seit Juli 2011 während der 5 Tage dauernden Anwesenheitspflicht dem Verfahren entzogen?
  5. Wie viele Asylwerber entzogen sich dem Verfahren, während in der Berufungsinstanz geprüft wurde?
  6. Wie viele Asylweber, die sich dem Verfahren entzogen hatten, konnten 2011 wieder aufgegriffen werden?
  7. Wie viele davon wurden abgeschoben?