10495/J XXIV. GP
Eingelangt am
31.01.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Pestizide in der Landwirtschaft – Risiko Grundwasser
Nach wie vor stellen Pestizide im Trinkwasser ein Problem, insbesondere in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten im Osten Österreichs dar.
Im Jahresbericht 2010 „Wassergüte Österreich“ werden die Ergebnisse der Überwachung des Gewässerzustandes gemäß GZÜV (BGBl. II Nr. 479/2006 i.d.F. BGBl. II Nr. 465/2010), herausgegeben vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt, veröffentlicht. Darin wird in der Zusammenfassung dargestellt, dass die intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung auf Standorten mit teilweise sehr durchlässigen Böden vielfach für eine Gefährdung von Grundwasserkörpern verantwortlich ist. Zu den für das Wasser sensiblen Parametern gehören das Pestizid Atrazin und dessen Abbauprodukt Desethylatrazin.
Weiter wurden die Ergebnisse des Sondermessprogramms Pestizide und Metaboliten 2010 veröffentlicht. Gegenstand des gemäß Gewässerzustandsüberwachungsverordnung (GZÜV) durchgeführten Messprogramms war die einmalige Untersuchung von potentiell durch Pflanzenschutzmittel gefährdeten Grundwassermessstellen auf bisher nicht beobachtete Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte (Metaboliten). Insgesamt wurden 201 Grundwassermessstellen auf 121 Parameter (Wirkstoffe bzw. Metaboliten) untersucht.
Von den 121 gemessenen Substanzen wurden insgesamt 50 im Grundwasser nachgewiesen (21 Wirkstoffe, 29 Metaboliten). 92 Messstellen (ca. 46 %) weisen zumindest für einen der 121 gemessenen Parameter eine Überschreitung des Schwellenwerts bzw. des Aktionswerts auf. Wirkstoffe, die selbst oder deren relevante Metaboliten vermehrt über dem Grenzwert von 0,1 µg/l gefunden wurden, sind Tolylfluanid, Metazachlor, Terbuthylazin und Bentazon.
Diese Entwicklung ist aus Sicht der KonsumentInnen, der Wasserversorger und des Europäischen Rechts sehr kritisch zu betrachten. In der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um die Einleitung von Schadstoffen in das Grundwasser zu verhindern oder zu begrenzen und eine Verschlechterung des Zustandes aller Grundwasserkörper zu verhindern. Durch Schutz, Verbesserung und Sanierung soll ein guter Zustand der Grundwasserkörper erreicht werden. Bestehende Verschmutzungen sollen schrittweise reduziert werden.
Wie in der Beantwortung der schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Februar 2011, Nr. 7665/J, betreffend Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes für das Jahr 2010 vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dargestellt wird (7569/AB XXIV. GP), führt der in den 1990-iger Jahren verbotene Wirkstoff Atrazin und seine Abbauprodukte heute noch immer zu Grundwasserbelastungen. Auch wenn damit derzeit keine gesundheitlichen Gefahren verbunden sind, liegt damit noch immer ein Umweltproblem vor.
Daraus geht klar hervor, dass Probleme mit Pestiziden im Grundwasser meist langfristige Umweltprobleme darstellen. Daher sind nachhaltig wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Grundwasserbelastungen zu setzen. Es ist ein besonderes Augenmerk auf wirksame und transparente Maßnahmen bei der Zulassung (Kompetenz des Bundes, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) und der Anwendung von Pestiziden (Kompetenz der Länder) zu legen. Hier spielt die „Landwirtschaftliche Praxis“ eine besondere Rolle. Besonders in für das Wasser sensiblen Gebieten (siehe Jahresbericht 2010 „Wassergüte in Österreich“ des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist es wichtig, leicht wassergängige Pestizide zu vermeiden und zum richtigen Zeitpunkt sowie nur im geringsten erforderlichen Ausmaß gezielt Pestizide von gut geschulten Anwendern ausbringen zu lassen.
Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz 2010, BGBl. I Nr. 10/2011 wurde ein Bundesgesetz, mit dem ein Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und ein Pflanzenschutzgesetz 2011 erlassen worden ist, wurden Grundsatzregeln für die Landesgesetzgebung erlassen. In diesen Grundsatzbestimmungen (§13) sind lediglich Kontrollen von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten vorgesehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Welche Pestizide (Pflanzenschutzmittelwirkstoffe) – auch in Hinblick auf die Bildung von Abbauprodukten (Metaboliten) – erachtet das Ressort als problematisch für die Anwendung in für das Grundwasser sensiblen Gebieten?
2.
Wie viele amtliche Kontrollen an
Pflanzenschutzgeräten wurden in den einzelnen Bundesländern in den Jahren
2010 und 2011 durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und
Jahre)?
Welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen (Aufschlüsselung auf Bundesländern
und Jahre)?
3.
Wie viele amtliche Kontrollen der
Lagerung von Pflanzenschutzmitteln in den Betrieben der Anwender wurden in den Jahren
2010 und 2011 durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und
Jahre)?
Welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen (Aufschlüsselung auf Bundesländer
und Jahre)?
4.
Wie viele amtliche Kontrollen wurden in
den Bundesländern auf den Flächen in den Jahren 2010 und 2011 auf
die Einhaltung der pflanzenschutzmittelrechtlichen Bestimmungen durchgeführt
(Aufschlüsselung auf Bundesländern und Jahre)?
Welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen (Aufschlüsselung auf Bundesländer
und Jahre)?
5.
Wie viele amtliche Kontrollen wurden in
den Bundesländern in für das Wasser sensiblen Gebieten in den
Jahren 2010 und 2011 auf die Einhaltung der pflanzenschutzmittelrechtlichen
Bestimmungen durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und
Jahre)?
Welche Ergebnisse brachten diese Kontrollen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
6. Wie werden aktuell in den Bundesländern für das Grundwasser sensible Gebiete bei der Kontrolle der Anwendung von Pestiziden besonders berücksichtigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
7. Wie werden die Wasserversorger durch die Behörden über die im jeweiligen Wassereinzugsgebiet angewandten Pestizide konkret in Kenntnis gesetzt?
8. Wie viele Anfragen der Wasserversorger betreffend angewendete Pestizide in ihrem Wassereinzugsgebiet wurden in den Jahren 2010 und 2011 gestellt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
9. Welche Pestizide sind in den einzelnen Bundesländern in welcher Menge in den Jahren 2010 und 2011 zur Anwendung gekommen (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Jahre)?
10. Welche Pestizide sind in für das Wasser sensiblen Gebieten in den einzelnen Bundesländern in welcher Menge in den Jahren 2010 und 2011 zur Anwendung gekommen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
11. Welche Bundesländer haben derzeit die Anwendung bestimmter Pestiziden in ihrem Bundesland verboten (Aufschlüsselung auf Pestizide (Pflanzenschutzmittelwirkstoff) und Bundesländer?
12. Welche wasserrechtlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Pestizid-Belastungen sind derzeit in Kraft (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
13. Welche Maßnahmen erachten sie als sinnvoll, um zukünftig Wasseraufbereitungsmaßnahmen hinsichtlich Pestizide und deren Metaboliten zu vermeiden?
14. In welchen grenznahen Gebieten ist das Grundwasser durch die Pestizidanwendung im Nachbarstaat beeinträchtigt oder sogar gefährdet (Aufschlüsselung auf Regionen und Nachbarstaaten)?
15. Um welche Pestizide (Wirkstoffe) handelt es sich?
16. Welche Maßnahmen werden seitens des Ressorts dagegen unternommen?