10504/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Kirchenfinanzierung

BEGRÜNDUNG

 

Der oberösterreichische Bauernbundobmann LR Maximilian Hiegelsberger sorgte am 4.1.2012 mit seinem Vorschlag, eine „Kultussteuer“ für „Kirchenflüchtlinge“ einzuführen, für eine neuerliche öffentliche Debatte, speziell zu allgemeinen Fragen zum österreichischen Kirchenfinanzierungs-Modell.

Diskussionen über das österreichische Kirchenfinanzierungs-Modell sind vor dem Hintergrund budgetärer Krisenzeiten aktueller denn je. Über Geldflüsse von den Ministerien an diverse Kirchen und Religionsgemeinschaften besteht kaum transparentes Zahlenmaterial.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Kann das BMF den tatsächlichen Steuerentgang für die Republik, der auf die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages gem. §18 Abs1 Z.5 EStG zurückzuführen ist, für das Steuerjahr 2009 berechnen? Wenn ja, wie hoch war dieser (auch vorläufige Zahlen, gegliedert nach den jeweiligen Religionsgemeinschaften)? Wenn nein, wie viel beträgt der Schätzwert?  

2)    Kann das BMF den tatsächlichen Steuerentgang für die Republik, der auf die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages gem. §18 Abs1 Z.5 EStG zurückzuführen ist, für das Steuerjahr 2010 berechnen? Wenn ja, wie hoch war dieser (auch vorläufige Zahlen, gegliedert nach Relligionsgemeinschaften)? Wenn nein, wie viel beträgt der Schätzwert?


 

3)    Kann das BMF den Steuerentgang für die Republik, der auf die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages gem. §18 Abs1 Z.5 EStG zurückzuführen ist, für das Steuerjahr 2011 schätzen? Wenn ja, wie viel beträgt der Schätzwert (gegliedert nach den jeweiligen Religionsgemeinschaften)?  

4)    Mit welchem Steuerentgang für die Republik, der auf die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages gem. §18 Abs1 Z.5 EStG zurückzuführen ist, rechnet das BMF für das Jahr 2012 (gegliedert nach den jeweiligen Religionsgemeinschaften)?

5)    Wie hoch war der Steuerentgang für die Republik aufgrund der Grundsteuerbefreiung gem. §2 Z.5 lit. a-c Grundsteuergesetz in den Jahren 2009, 2010 und 2011 (gegliedert nach den jeweiligen Religionsgemeinschaften)?

6)    Welchen steuerlichen Bestimmungen unterliegen landwirtschaftliche Betriebe von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften?

7)    Beziehen Bischöfe und der Kardinal direkt oder indirekt ein Gehalt oder andere direkte oder indirekte Vergünstigungen aus Bundes-, Landes- oder Gemeindebudgets? Falls ja, wie hoch sind diese und wie haben sie sich in den letzten 10 Jahren entwickelt?

8)    Wie viel Geld gibt der Bund insgesamt für die Militärseelsorge aus? Wie viel davon entfallen auf Personal der römisch-katholischen Kirche?

9)    Es gibt eine große Anzahl an Organisationen an die Spenden steuerbegünstigt getätigt werden können. Ein großer Teil dieser Organisationen ist von einer christlichen Kirche oder einer ihr nahe stehenden Institution betrieben. In welcher Höhe sind die jährlichen Steuerbegünstigungen dieser Spenden und wie haben sich diese in den letzten 10 Jahren verändert?

10)  Wie viel Geld (inkl. Zinszuschüsse) gibt der Bund für den kirchlichen Denkmalschutz bzw. für Sanierung kirchlicher Gebäude insgesamt aus?

11)  Wie viel davon an die römisch-katholische Kirche?

12)  Wie viel für andere anerkannte Religionsgemeinschaften?

13)  Wie viele Liegenschaften und Gebäude im Besitz von anerkannten Religionsgemeinschaften sind von der Grundsteuer befreit?

14)  Wie viele davon sind im Besitz der römisch-katholischen Kirche bzw. von Einrichtungen welche der römisch-katholischen Kirche zurechenbar sind?

15)  Welche Einnahmen entgehen dem Staat dadurch?