10507/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.02.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den/die Bundeskanzler

betreffend Kirchenfinanzierung

BEGRÜNDUNG

 

Der oberösterreichische Bauernbundobmann LR Maximilian Hiegelsberger sorgte am 4.1.2012 mit seinem Vorschlag, eine „Kultussteuer“ für „Kirchenflüchtlinge“ einzuführen, für eine neuerliche öffentliche Debatte, speziell zu allgemeinen Fragen zum österreichischen Kirchenfinanzierungs-Modell.

Diskussionen über das österreichische Kirchenfinanzierungs-Modell sind vor dem Hintergrund budgetärer Krisenzeiten aktueller denn je. Über Geldflüsse von den Ministerien an diverse Kirchen und Religionsgemeinschaften besteht kaum transparentes Zahlenmaterial.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Im Juni 2010 wurde bekanntgegeben, dass das baufällig gewordene sog.
„Papstkreuz“ im Wiener Donaupark überraschend und entgegen der
herrschenden Expertenmeinung saniert werden soll. Die Entscheidung, die
Sanierung durchzuführen, fiel nachdem die Erzdiözese Wien, der Bund und
die Gemeinde Wien sich über die Aufteilung der geschätzten
Sanierungskosten in der Höhe von EUR 400.000 einigen konnten. Welche
Kosten entstanden nun tatsächlich dem Bund, nachdem das „Papstkreuz“ im
Dezember 2011 neuerrichtet wurde? Wurde das Bundesdenkmalamt in die
Entscheidung miteinbezogen? Wenn nein, wieso nicht?