10513/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Strafgelder nach der Gewerbeordnung für die Länderkammern der gewerblichen Wirtschaft für Zwecke der Wirtschaftsförderung und für soziale Zwecke

 

Die österreichische Gewerbeordnung sieht für eine ganze Reihe von Verwaltungsübertretungen Geldstrafen vor. So sind unter anderem die Ausübung von Gewerben ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung oder die Errichtung, Betreibung oder Änderung von Betriebsanlagen ohne Genehmigung mit bis zu 3.600,- Euro zu ahnden (§ 366 GewO). Bis zu 2.180,- Euro sind für insgesamt 49 Tatbestände als Strafe vorgesehen (§ 367 GewO), wie beispielsweise die Bestellung eines Geschäftsführers bei mehr als zwei verschiedenen Gewerbetreibenden oder die unzulässige Ausübung eines Gewerbes außerhalb des Standortes der Gewerbeberechtigung. Der § 368 GewO sieht Geldstrafen von bis zu 1.090,- Euro für alle weiteren Straftaten bei Verwaltungsübertretungen nach der Gewerbeordnung vor. Ergänzend dazu kann gemäß § 369 GewO zusätzlich zu den oben angeführten Geldstrafen der Verfall von Waren, Eintrittskarten, Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder Transportmitteln ausgesprochen werden.

 

Gemäß § 372 GewO fließen die aufgrund der Gewerbeordnung verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der für die verfallen erklärten Gegenstände den Länderkammern der gewerblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die zuständige Behörde liegt, welche die Verwaltungsübertretung geahndet hat.

 

Die Länderkammern haben diese Beträge für die Wirtschaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Not geratener Gewerbetreibender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden (§ 372 GewO).


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

 

Anfrage:

 

1.         Wie hoch waren insgesamt die von den jeweils zuständigen Behörden aufgrund der Gewerbeordnung verhängten und eingehobenen Strafen in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

2.         Welcher Anteil davon wurde relativ oder absolut bundesweit und gegliedert nach Bundesländern an die Länderkammern der gewerblichen Wirtschaft weitergeleitet für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 (Aufschlüsselung auf Jahre und Länderkammern)?

 

3.         Welche Vorgangsweise wurde dabei in diesen Jahren gewählt (Art und Zeitpunkt der Abrechnung und Überweisung je nach Länderkammern)?

 

4.         Wie wurden in diesen Jahren diese überwiesenen Strafgelder und die Erlöse aus dem Verfall in diesen Jahren von den einzelnen Länderkammern der gewerblichen Wirtschaft in diesen Jahren verwendet (Aufschlüsselung auf Jahre und Länderkammern)?

 

5.         In wie vielen Fällen wurde in diesen Jahren nach den gewerberechtlichen Bestimmungen auch der Verfall von Waren, Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder Transportmitteln ausgesprochen?
Welcher Erlös wurde dabei erzielt (Aufschlüsselung auf Jahre
und Länderkammern)?

 

6.         Wie lauten aktuell die Kriterien in den Länderkammern der gewerblichen Wirtschaft, nach denen derzeit diese Geldmittel vergeben wurden (Darstellung nach Länderkammern)?

 

7.         Welche Beträge wurden in diesen Jahren für die Wirtschaftsförderung und welche zur Unterstützung von in Not geratenen Unternehmen und ehemaliger Gewerbetreibender verwendet (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Länderkammern)?


8.         Wie viele unverschuldet in Not geratene Unternehmer und ehemalige Gewerbetreibende wurden in diesen Jahren unterstützt (Aufschlüsselung auf Jahre und Länderkammern)?
Welche Beträge wurden in diesen Jahren ausbezahlt (Euro von – bis)?

 

9.         Welche Wirtschaftsprojekte wurden in diesen Jahren gefördert (Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?