10521/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend den von der ÖVP-Bundesministerin für Justiz Mag. Beatrix Karl geäußerten Verdacht der „Vergrabung von Hendln auf den Cayman Islands“ durch ÖVP-Bundesminister aD Mag. Karl Heinz Grasser

 

In verschiedensten Medien wird Bundesministerin Beatrix Karl am 2. Februar 2012 mit folgenden Worten zitiert: „Ich höre oft, das Verfahren gegen Grasser dauert zu lange, während der kleine „Hendldieb“ rasch verurteilt wird. Der kleine Hendldieb vergrabt aber sein Hendl nicht auf den Cayman Islands.“

 

Einer breiten Öffentlichkeit und auch dem Nationalrat war bis dato nicht bekannt, dass gegen den ehemaligen ÖVP-Bundesminister Mag. Karl Heinz Grasser ein Verfahren wegen „Hendldiebstahl“ und Verbringung bzw. Vergrabung selbiger Hühner auf dem Cayman Island läuft. Die Äußerungen der Justizministerin implizieren jedenfalls, dass es sich bei ihrem Parteikollegen um einen „großen Hendldieb“ handelt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.      Läuft gegen den ehemaligen ÖVP-Bundesminister Mag. Karl Heinz Grasser ein Verfahren wegen § 127 StGB?
  1. Wann und wo hat Herr Mag. Grasser Hühner gestohlen, wann und wie wurden sie auf die Cayman Island verbracht und an welcher Örtlichkeit wurden sie vergraben bzw. welche Verdachtsmomente ergeben sich diesbezüglich, um Ihre in den Medien am 2.2.2012 getätigte Aussage zu stützen?
  2. Handelt es sich bei dem von Ihnen behaupteten Verfahren wegen Hühnerdiebstahls gegen Mag. Grasser um einen berichtspflichtigen Akt?
  3. Haben Sie diesbezüglich mit Ihrem Parteikollegen Grasser bereits Kontakt aufgenommen?