10525/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Harald Walser, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Stipendienstiftungs-Gesetz

BEGRÜNDUNG

 

2005 wurde mit einem Bundesgesetz zusammen mit dem „Zukunftsfonds der Republik Österreich“ die „Stipendienstiftung der Republik Österreich“ eingerichtet, vorrangig um die nicht verbrauchten Finanzmittel des aufgelösten Versöhnungsfonds zu nutzen und diese Nachkommen von Opfern und Verfolgten zukommen zu lassen.

Als Angehörige dieses Hauses und VertreterInnen der Republik stehen wir voll hinter den Intentionen des Gesetzgebers, Nachkommen von während des Nationalsozialismus von deutsch-österreichischen NS-Behörden zu Zwangsarbeit Verpflichteten eine Unterstützung zukommen zu. Im Unterschied zu anderen Mitgliedern dieses Hauses (vgl. Anfrage 102/J XXIII.GP) gehen wir auch nicht davon aus, dass in einem so heiklen Bereich Missbrauch mit Gelder aus dem aufgelösten Versöhnungsfonds passiert. Einige Spezifika des Fonds und dessen Gebarung sind uns nichtsdestotrotz unklar.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Für das Studienjahr 2010/2011 werden laut Homepage des bmukk sowie verschiedener Universitäten in den drei „maximal 100 Stipendien“ vergeben. Wie vielen Personen wurden seit 2005 im jeweiligen Studienjahr (oder sonstiger in der Geschäftsordnung festgelegten Jahreseinheit) ein Stipendium nach dem o.g. Gesetz zugesprochen? Bitte dies nach Jahren aufzuschlüsseln.


2)    Auf welchen Betrag ist mittlerweile das Stiftungsvermögen angewachsen?

3)    Steht der Betrag, um den das Stiftungsvermögen angewachsen ist, auch den Stipendien zur Verfügung oder fällt dieses bei Nichtauszahlung zum Stiftungsvermögen?

4)    Welche Zinserträge brachte das Stiftungsvermögen im Mittel der letzten sechs Jahre (oder sonstiger in der Geschäftsordnung festgelegten Jahreseinheiten) ein? Welche Zinserträge brachte das Stiftungsvermögen im ersten Jahr (oder sonstiger in der Geschäftsordnung festgelegten Jahreseinheit) ein und wieviel im letzten Jahr (oder sonstiger in der Geschäftsordnung festgelegten Jahreseinheit)?

5)    Welches Stiftungsvermögen hatte die Stiftung am Tag der ersten Ausschreibung, dem 15.1.2007?

 

6)    Das Gesetz nennt als Aufgabe (§2), dass die FörderempfängerInnen „eine  entsprechende  Information  über  Österreich erhalten“ sollen und „so als „Botschafter der Versöhnung“ in ihren Heimatländern wirken“.

Der Passus geht zurück auf die Formulierung im Initiativantrag 679/A XXII.GP, in dem festgelegt war, dass die FörderempfängerInnen „eine  entsprechende  Information  über die  durch  Österreich  gesetzten  Maßnahmen  und  die Aufarbeitung  im  Zusammenhang  mit  NS-Unrecht,  das  auf  dem  Gebiet  des  heutigen  Österreich geschah, erhalten und so als ‚Botschafter der Versöhnung‘ in ihren Heimatländern wirken“. Erhalten die FörderempfängerInnen nun „Informationen über Österreich“ oder „über die  durch  Österreich  gesetzten  Maßnahmen  und  die Aufarbeitung  im  Zusammenhang  mit  NS-Unrecht“?

7)    Sofern sie nur „Informationen über Österreich“ erhalten: Welche Informationen sind dies? Bitte dies auszuführen und beispielhaft zu belegen.

8)    Falls nur allgemeine „Informationen über Österreich“ kommuniziert werden: Ist es so möglich als „Botschafter der Versöhnung“ zu wirken?

9)    Sofern diese Informationen nur über Homepages passiert: Wird dies als ausreichend betrachtet, vor allem in Hinsicht auf die Vergabepraxis (Frage 1-2)?

 

10) Welche „Maßnahmen  und  Aufarbeitung  im  Zusammenhang  mit  NS-Unrecht,  das  auf  dem  Gebiet  des  heutigen  Österreich geschah“, wurden aus Sicht des bmukk gesetzt? Bitte diese anzuführen.

11) Welche „Maßnahmen  und  Aufarbeitung  im  Zusammenhang  mit  NS-Unrecht,  das  auf  dem  Gebiet  des  heutigen  Österreich geschah“ waren aus Sicht des bmukk so relevant, um sie an FörderempfängerInnen weiterzugeben, sodass sie als „Botschafter der Versöhnung“ agieren können? Bitte diese anzuführen.

12) In §7 wird festgelegt, dass eine Geschäftsordnung/GO zu erlassen ist, die in den Räumlichkeiten der Stiftung aufzuliegen hat. Befindet sich die Stiftungsräumlichkeit noch immer in Ihrem Ministerium? Sind diese frei zugänglich?

 

13) Im Annex zur Begründung wird angeführt, dass Zuwendungen in den Fonds von „dritter Seite (Privatpersonen, Unternehmen, etc.)“ möglich und angedacht sind. Welche Unternehmen haben bisher einen Beitrag zum Fonds beigesteuert?


14) Auf welche Weise wurden Unternehmen angehalten, dies zu tun? Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um Unternehmen über den Wunsch des Gesetzgebers, dass diese Beiträge leisten sollen, zu informieren?

15) Wenn keine Schritte gesetzt wurden: Warum nicht?

16) Wird es als ausreichend erachtet, in den Annex zur Begründung eines Bundesgesetzes zu deklarieren, dass „damit gleichzeitig die Aufforderung an die österreichische Wirtschaft ergeht“, sich in den Fonds einzubringen und die Stiftungsziele zu unterstützen?

 

17) Welche sonstigen Rückmeldungen von solchen Unternehmen betreffend dieser Möglichkeit gab es seit 2005?

18) Welche Privatpersonen haben bisher einen Beitrag zum Fonds beigesteuert?

19) Auf welche Weise wurden Unternehmen angehalten, dies zu tun? Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um Unternehmen über den Wunsch des Gesetzgebers, dass diese Beiträge leisten sollen, zu informieren?

20) Wenn keine Schritte gesetzt wurden: Warum nicht?

 

21) Das Gesetz gibt keinen Aufschluss darüber, warum Unternehmen so einen Beitrag leisten sollen. Ergibt sich der Wunsch, Unternehmen anzusprechen, aus dem alleinigen Wunsch, die Mittel im Fonds zu mehren, oder wird hier eine Verantwortung von österreichischen Firmen an der Ausbeutung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern angenommen?

22) Welche österreichischen Firmen und Unternehmen kommen hier in Frage?

23) Wenn diese Frage nicht in den Vollzugs- und Zuständigkeitsbereich des bmukk fallen sollte: in wessen dann?

 

24) Das Gesetz gibt keinen Aufschluss darüber, warum Privatpersonen so einen Beitrag leisten sollen. Ergibt sich der Wunsch, Privatpersonen anzusprechen, aus dem alleinigen Wunsch, die Mittel im Fonds zu mehren, oder wird hier eine Verantwortung von einzelnen und konkreten ÖsterreicherInnen als TeilhaberInnen oder BesitzerInnen von Firmen an der Ausbeutung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern angenommen?

25) Welche Personen kommen hier in Frage?

26) Wenn diese Frage nicht in den Vollzugs- und Zuständigkeitsbereich des bmukk fallen sollte: in wessen dann?

 

27) Wie viele Euro wurden durch Unternehmen in den Fonds eingebracht?

28) Wie viele Euro wurden durch Privatpersonen in den Fonds eingebracht?

 

29) Der Stipendienstiftungsfonds besteht aus zwei Gremien, dem Stiftungsvorstand (§ 6) und dem Stiftungsrat (§ 9). Ersteres wird durch das bmukk beschickt, zweiteres von sechs Ministerialbeamteten aus verschiedenen Ministerien. Im Annex zur Begründung wird ausgeführt, dass sich der „Stiftungsvorstand aus Vertretern österreichischer Regierungsstellen und der österreichischen Wirtschaft zusammensetzt“. Wie wird diese Bestimmung im Vollzug umgesetzt? Welche und wie viele VertreterInnen der österreichischen Wirtschaft waren oder sind Teil des Stiftungsvorstands? Welche Firmen vertreten/vertraten diese bzw. in welchem Naheverhältnis stehen diese?

30) Waren bereits bis zum September 2006 VertreterInnen von Firmen Mitglieder des Stiftungsvorstandes?

 

31) Kam es seit der Einrichtung bei Mitgliedern zu Zurücklegungen nach § 9, Abs. 3? Aus welchen Gründen?

32)  Kam es seit der Einrichtung bei Mitgliedern zu Abberufungen nach § 9, Abs. 3 und 5? Aus welchen Gründen?

33) Welche drei Mitglieder hat der Stiftungsvorstand seit Ablauf der ersten Fünfjahresfrist?

34) Welche sechs durch Bundesministerien zu bestimmende Mitglieder hat der Stiftungsvorstand seit Ablauf der ersten Fünfjahresfrist?

35) Welche sonstigen Mitglieder hat der Stiftungsvorstand seit Ablauf der ersten Fünfjahresfrist?

 

36) Das Gesetz sieht keine Form der Evaluierung vor. Wie wird die zweckmäßige Durchführung und zielgerichtete Anwendung der Förderbestimmungen angewandt?