10531/J XXIV. GP
Eingelangt am 06.02.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Stefan Markowitz, Ursula Haubner,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Auswirkungen des Auslaufens des „Blum-Bonus II“ für nach dem 31.12.2010 begonnene Lehrverhältnisse
Entsprechend der Richtlinie zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19 c Berufsausbildungsgesetz (BAG) ist die Möglichkeit der Antragstellung auf Gewährung von Förderungen für neue Lehrstellen (Blum-Bonus II) für jene Lehrverhältnisse nicht mehr gegeben, die nach dem 31. Dezember 2010 begonnen haben.
Denn die Förderung nach diesem Regime kann nur für jene Lehrlinge in Anspruch genommen werden, deren Eintrittsdatum zwischen dem 27. Juni 2008 und dem 31. Dezember 2010 liegt.
Gerade vor dem Hintergrund der Tatsache, dass laut einer jüngsten Aussendung des ÖGB immer weniger Unternehmen in Österreich Lehrlinge ausbilden, ist der Wegfall von Anreizen zur Ausbildung von Lehrlingen jedenfalls kritisch zu hinterfragen. Laut einem Bericht des Österreichischen Institut für Bildungsforschung (öibf) bilden nur rund 20 Prozent der Unternehmen Lehrlinge aus.
Dazu kommt, dass laut jüngsten Arbeitsmarktdaten die Jugendarbeitslosigkeit (15 bis 24 Jahre) in Österreich im Jänner 2012 mit einem Plus von 3 Prozent auf rund 47.700 überproportional stark zugenommen hat, und die Anzahl der Lehrstellensuchenden gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Prozent auf rund 5.100 gestiegen ist.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende
Anfrage
1) Wie viele Betriebe stellten im Zeitraum 27. Juni 2008 bis 31. Dezember 2010 gegliedert nach Bundesländern Förderansuchen betreffend die Zuerkennung des „Blum-Bonus II“ für Neue Lehrstellen?
2) Wie viele im Zeitraum 27. Juni 2008 bis 31. Dezember 2010 begonnene Lehrverhältnisse wurden mit dem „Blum-Bonus II“ in den Jahren 2009, 2010 und 2011 gefördert?
3) Wie viele Förderansuchen wurden aus welchem Grund im genannten Zeitraum abgelehnt?
4) In welcher Höhe liegt die jeweilige Gesamtfördersumme in den Jahren 2009, 2010 und 2011 aus dem Titel „Neue Lehrstellen- „Blum Bonus II“?
5) Ist seitens Ihres Ressorts daran gedacht, einen adäquaten Ersatz für das Auslaufen des Blum-Bonus II zu schaffen?
5)a) Wenn nein, warum nicht?
Wien, 01.02.2012