10546/J XXIV. GP
Eingelangt am 07.02.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Doping & Sportbetrug – Strafrechtliche Anti-Dopingbestimmungen
Gerichtliche Erledigung 2011“
Mit der AB 7841/XXIV.GP vom 13.05.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen Strafanzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz kam es im Jahr 2011?
2. Welche Tatbestände des § 22a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden dabei zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
3. Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
4.
Wie
viele dieser Strafanzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden von
der StA zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet?
Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung
auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
5.
Zu wie
vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es im Jahr 2011 aufgrund von
diesbezüglichen Anzeigen nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
6.
In wie
vielen Fällen wurden dabei 2011 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret
aufgetragen (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften
bzw. zuständige Gerichte)?
7.
Wie
viele Strafverfahren nach § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz sind noch nicht rechtskräftig entschieden?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw.
zuständige Gerichte)?
8. Wie viele gerichtliche Anzeigen nach § 22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz (Gendoping) wurden im Jahr 2011 erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
9. Welche weiteren Delikte und Tatbestände wurden in diesem Zusammenhang jeweils noch mitangezeigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
10. Wie viele dieser Strafanzeigen nach §
22 a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz wurden von der StA zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet?
Wie viele dieser Verfahren wurden
eingestellt?
Wie wurde dies jeweils
begründet (Aufschlüsselung
auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
11. Zu wie vielen rechtskräftigen
Verurteilungen kam es im Jahr 2011 aufgrund von diesbezüglichen Anzeigen nach § 22
a Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
12.
In wie
vielen Fällen wurden dabei 2011 die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen (Aufschlüsselung
auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
13.
Wie viele Strafverfahren nach § 22 a
Abs. 1 Z 2 Anti-Doping-Bundesgesetz sind noch nicht
rechtskräftig entschieden?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw.
zuständige Gerichte)?
14.
Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen
kam es im Jahre 2011 aufgrund von Anzeigen nach § 84a AMG und § 176 StGB, die vor dem 31.12.2011
erstattet wurden?
Welche Strafen wurden daher konkret
ausgesprochen (Aufschlüsselung
auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
15.
Wie viele Strafverfahren nach § 84a AMG
sind insgesamt noch nicht rechtskräftig entschieden?
Wie ist jeweils der Verfahrensstand (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw.
zuständige Gerichte)?
16. Wie viele gerichtliche Anzeigen wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren Handlungen insbesondere wegen § 176 StGB und/oder § 22 a Anti-Doping-Bundesgesetz wurden im Jahr 2011 gegen so genannte Fitnessstudios bzw. gegen deren Betreiber in Österreich erstattet (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
17. Wie viele dieser Strafanzeigen wurden zurückgelegt?
Wie wurde dies jeweils begründet?
Wie viele dieser Strafverfahren wurden
eingestellt?
Wie wurde dies jeweils begründet (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
18. In wie vielen Fällen wurden 2011 die
diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt?
Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret
aufgetragen (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften
bzw. zuständige Gerichte)?
19.
Zu wie
vielen rechtskräftigen Verurteilungen kam es aufgrund von
diesbezüglichen Anzeigen
im Jahr 2011?
Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
20.
Gegenüber
wie vielen SportlerInnen, die eines Dopingvergehens verdächtigt bzw. denen
ein Dopingvergehen nachgewiesen wurden seit
2011 gerichtliche Strafanzeigen wegen Verdacht des (gewerbsmäßigen)
Sportbetruges erstattet?
Wie wurden die Anzeigen jeweils erledigt (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
21. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG und § 176 StGB Auskünfte über Daten einer Nachrichtenübermittlung eingeholt sowie eine Telefonüberwachung durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
22.
In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2011
(im Zusammenhang mit Dopingverstößen) wegen des Verdachts einer
(oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere wegen
§ 22 a ADBG oder § 176 StGB Auskünfte
über Bankkonten und Bankgeschäfte eingeholt (§ 109 Z 3 StPO) (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
23.
In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2011
(im Zusammenhang mit Dopingverstößen)
wegen des Verdachts einer (oder mehrerer) strafbarer Handlungen insbesondere
wegen
§ 22 a ADBG oder § 176 StGB eine optische
und akustische Überwachung von Personen durchgeführt (Lauschangriff)
(Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw.
zuständige Gerichte)?
24. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011 (im Zusammenhang mit Dopingverstößen) durch die Kriminalpolizei von Amtswegen, oder auf Anordnung der StA wegen Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 22 a ADBG und § 176 StGB eine Durchsuchung von Orten (z.B. Hausdurchsuchungen) und Gegenständen (nach § 117 Z 2 lit A und lit b) durchgeführt (Aufschlüsselung auf Bundesländer, Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
25.
In wie
vielen Fällen kam es im Jahr 2011 (im Zusammenhang mit
Dopingverstößen) wegen des Verdachts von gerichtlich strafbaren
Handlungen - insbesondere wegen
§ 176 StGB bzw./oder § 22 a
ADBG - zu verdeckten Ermittlungen durch die Kriminalpolizei (Aufschlüsselung auf Bundesländer,
Staatsanwaltschaften bzw. zuständige Gerichte)?
26.
In
welchen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind nach Kenntnis
des Ressorts das
Inverkehrbringen von Dopingmitteln (d.h. verbotene Stoffe nach der
UNESCO-Konvention) und/oder das Anwenden von Dopingmitteln an
Personen gerichtlich strafbar?
27.
In
welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es eine Besitzstrafbarkeitsregelung von so
genannten Dopingmitteln?
Wie ist dies jeweils geregelt?
28. In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist die
Anwendung verbotener Methoden im Sport (z.B. Blutdoping) strafrechtlich
verboten?
Wie ist dies geregelt?
29. In welchen Mitgliedsstaaten der EU ist
„Gendoping" strafrechtlich verboten?
Wie ist dies geregelt?
30. In welchen Mitgliedsstaaten der EU gibt es bei Doping im Sport einen eigenen gerichtlich strafbaren Tatbestand „Sportbetrug"?
31.
Wie
beurteilt das Ressort nun die strafrechtlichen Bestimmungen im ADBG?
Sieht das Ressort aktuell auch Schwierigkeiten bei der Erfassung von
Dopingvergehen als Betrug?
32.
Gab es im Jahr 2011 bei Dopingverdacht
gemeinsame Ermittlungsgruppen nach Art. 13 des Übereinkommens über
die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, BGBl. III Nr. 65/2005 mit anderen EU
Mitgliedsstaaten?
Wenn ja, mit welchen Mitgliedsstaaten?
Welche Ergebnisse wurden durch die Ermittlungsgruppen erzielt?
33.
Welche
konkreten Maßnahmen wurden seitens des Ressorts im Jahr 2011 gemeinsam
mit dem BMLVS, BMG, BMF und der NADA Austria
GmbH ergriffen, um den kriminell organisierten
Schwarzmarkt für Dopingmitteln (Anabolika, Steroide etc.) in
Österreich zu bekämpfen (siehe beispielsweise diesbezügliche
Spam-mails)?
Wie sieht die interne Kooperation zwischen den mit diesen Problemen
befassten und zuständigen
Bundesministerien aus?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen sind 2012 insgesamt geplant?
34. Welche konkreten Verhandlungsergebnisse zum Vertrieb von Doping- bzw. Arzneimitteln im Internet, die von der „Austrian Medicines Enforcement Group“ (AMEG) bzw. auf internationaler Ebene durch die Expertengruppe des Europarates erarbeitet wurden, liegen aktuell vor?
35.
In welcher Form wurde
seitens des BMJ mit dem BMF (Zoll), BMLVS (Sektion Sport), BMI, BMG (AGES) und
mit der NADA Austria GmbH bei Verdacht einer (oder mehrerer) gerichtlicher strafbarer Handlung nach § 22 a ADBG u.a.
zusammengearbeitet?
Welche diesbezüglichen Maßnahmen wurden im Jahr 2011 ergriffen?
Wie soll im Jahr 2012 mit diesen Bundesministerien bzw. der NADA Austria GmbH
zusammen gearbeitet werden?
36. Sollte aus Sicht des Ressorts die
Rechtsstellung der NADA-Austria GmbH in Strafverfahren gestärkt werden?
Sollte in diesem Sinn der NADA-Austria der Status als Privatbeteiligter in
Strafverfahren nach § 22 a ADBG denkbar?
37. Wie beurteilt das Justizressort seit Inkrafttreten der StPO-Reform in Angelegenheiten der Dopingbekämpfung (d.i. § 84 a AMG bzw. nun § 22 a ADBG) die Zusammenarbeit zwischen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei?
38. Welche Bestimmungen des WADA-Code, den Österreich zur Gänze übernehmen soll, widersprechen aus Sicht des Justizressorts dem österreichischen und/oder europäischen Recht?
39. Wie viele Todesfälle aufgrund der Einnahme von Dopingmitteln wie Anabolika, Steroide etc. von SportlerInnen, BodybuilderInnen oder BesucherInnen von Fitnessstudios sind dem Ressort in Österreich im Jahr 2011 bekannt geworden (Aufschlüsselung der Anzahl auf Bundesländer)?