10558/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend "Transparenz (historischer Begriff „Pranger“) als wirksame Maßnahme gegen

Steuerbetrug“

 

Zwischen 14 und 20 Mrd. Euro Schwarzgeld aus Österreich sollen laut aktueller Schätzung von Nationalbankpräsident Claus Raidl in Liechtenstein und der Schweiz gebunkert sein. Friedrich Schneider, Ökonom an der Uni Linz, erwartet für das Jahr 2012 Steuerhinterziehung in der Höhe von rund 4 Mrd. Euro (=20% USt vom Schwarzunternehmensvolumen). Laut Berechnungen der Arbeiterkammer schulden Österreichs Unternehmen dem Staat rund 7 Mrd. Euro, von denen nur ein Teil durch Insolvenz- oder Berufungsverfahren nicht eintreibbar ist. EU-Kommissar Algirdas Semeta, zuständig für Steuern, Zollunion und Betrugsbekämpfung stellt fest, dass „die Bürger zu Recht sagen, treibt zuerst Steuern ein“. Die wirksamste Maßnahme gegen den Steuerbetrug wäre eine klare Spielregel: „Anonymität eines Kontos bei Nachweis der Versteuerung, aber Transparenz (historischer Begriff: „Pranger“) bei Steuerbetrug“. Die Umsetzung dieser politischen Zielsetzung erfordert einige Basisdaten seitens der österreichischen Justizverwaltung.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Verfahren wegen Abgabenhinterziehung (§33 FinStrG) mit einem strafbestimmenden Wert über 100 000 Euro wurden in den Jahren 2005 bis 2011 geführt und wie viele davon endeten mit einer Verurteilung (Darstellung nach Jahren)?

2.             Wie hoch war in den mit Verurteilung endenden Verfahren (pro Jahr getrennt) die Summe der strafbestimmenden Wertbeträge und die Summe der verhängten unbedingten Geld- und Haftstrafen (ebenfalls nach Jahren getrennt)?

3.      Teilen sie die Rechtsansicht, dass Transparenz und Veröffentlichung der gerichtlich wegen Abgabenhinterziehung verurteilten Täter auf Grund der verfassungsrechtlich gewährleisteten Öffentlichkeitsmaxime (Art. 90 B-VG) ohne Verletzung des Datenschutzgesetzes möglich wäre?


4.             Wie viele gerichtliche Abgabenhinterziehungsverfahren wurden auf Grund der berühmt-berüchtigten Liste von österreichischen Steuerbetrügern auf der so genannten „Liechtenstein-CD“ eingeleitet, wie viele Verfahren endeten mit Verurteilung und wie viele Verfahren wurden wegen erstatteter Selbstanzeige nicht durchgeführt?