10559/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Mag. Christiane Brunner Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend Unterversicherung von europäischen Atomkraftwerken und deren Auswirkungen auf Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Eine aktuelle Untersuchung zur Unterversicherung von Atomkraftwerken und deren Auswirkungen auf Österreich, durchgeführt von der Johannes Kepler Universität Linz, zeigt auf, dass Atomkraftwerke in Europa weit unter dem tatsächlichen Risikoausmaß versichert sind.

Eine Überwälzung marktkonformer Versicherungsprämien würde demnach den Preis von Atomstrom deutlich anheben und die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbaren und sicheren Energieformen entscheidend stärken.

Außerdem weist die Studie wiederholt darauf hin, dass es in Europa an einem einheitlichen Haftungsregime mit adäquaten, rechtlich bindenden Haftungssummen für etwaige atomare Stör- bzw. Unfälle mangelt. 

Gleichzeitig gewinnen die Untersuchungsergebnisse angesichts des neuen Energiekonzepts der tschechischen Regierung an Brisanz, denn einerseits hat Tschechien vor wenigen Monaten eine Richtlinie beschlossen, die einen massiven Ausbau von Atomstrom in den nächsten Jahren vorsieht.

Andererseits mehren sich die Informationen darüber, dass Tschechien ein Atomendlager nahe der österreichischen Grenze plant. 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    In einem Schreiben an den oberösterreichischen Landesrat Rudi Anschober vom 22.11.2011 stellt Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer fest, „dass nach der geltenden Rechtslage die Binnenmarkt- und Wettbewerbsregelung des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht für den Euratom-Vertrag gelten“.

Auf welche Rechtsentscheidungen- bzw. auslegungen berufen Sie sich hierbei?

 

2)    Sind Sie – unabhängig von der derzeitigen rechtlichen Lage bzw. juristischen Auslegung - der Meinung, dass die EU-Wettbewerbsregeln auch auf den Euratom-Vertrag anwendbar sein sollten? 

 

3)    Welche konkreten Schritte haben Sie seit der Regierungskonferenz 2004 getätigt, um die Forderung nach einer Revision des Euratom-Vertrags voranzutreiben um eine Ausweitung der EU-Wettbewerbsregeln auf den Bau und den Betrieb von Atomkraftwerken auszuweiten?

 

4)    Sind Sie als Bundeskanzler darüber informiert, welche Staaten zum jetzigen Zeitpunkt einer Euratom-Vertragsrevision zustimmen würden? Welche Informationen liegen Ihnen diesbezüglich vor?

 

5)    Welche Informationen liegen Ihnen als Bundeskanzler im Zusammenhang mit der Errichtung eines tschechischen Endlagers für radioaktiven Abfall nahe der österreichischen Grenze vor?

 

6)    Welche Schritte haben Sie als Bundeskanzler bislang gesetzt um sich für europaweit einheitliche, hohe Standards und Haftungsregeln für Atomkraftwerke einzusetzen?

 

7)    Welche Schritte werden Sie tätigen, um das Thema der Haftungsregelung von Atomkraftwerken auf die europäische Agenda zu setzen?

 

8)    Werden Sie als Bundeskanzler bei ihren nächsten Gesprächen mit dem bayrischen Ministerpräsidenten bzw. mit Bundeskanzlerin Merkel die tschechischen Atomenergieausbaupläne ansprechen?

 

9)    Gedenken Sie gemeinsam mit dem bayrischen Ministerpräsidenten bzw. mit Bundeskanzlerin Merkeln eine Allianz zu bilden um  gemeinsam gegen die tschechischen Atomenergieausbaupläne vorzugehen?

 

10)  Welche konkreten Schritte haben Sie gesetzt, um den in der Sondersitzung des NR am 22.03.2011 geforderten, nationalen Schulterschluss in der Antiatom-Frage zu realisieren?


11)  Warum sind von Seiten der österreichischen Regierung keine entsprechenden Rechtsschritte, wie die Einbringung von Klagen bei der Europäischen Kommission im Hinblick auf das tschechische UVP-Gesetz bzw. den aktuellen Atomenergieausbauplänen erfolgt?