10579/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Manipulation elektronischer Gerichtsakten

 

 

 

„salzburg.orf.at“ berichtete am 26.1.2012 unter dem Titel „Akten gelöscht: Praktikantin verurteilt“ folgenden Artikel:

 

Im Salzburger Landesgericht ist am Donnerstag einer ehemaligen Praktikantin der Staatsanwaltschaft der Prozess gemacht worden. Sie wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, weil sie Gerichtsakten von Freunden manipulierte.

Wegen einer Rauferei war gegen die Freunde der Staatsanwaltschafts-Praktikantin ermittelt worden. Die 17-Jährige löschte deshalb kurzerhand die gesamten Daten zu den Ermittlungen aus dem Computersystem, um die Strafverfolgung der Betreffenden zu erschweren.

 

17-Jährige wollte sich einschmeicheln

Zweimal habe sie im vergangenen Sommer die elektronischen Akten manipuliert, so der Anklagevorwurf. Der Angeklagten auf die Spur zu kommen, war ein Leichtes. Denn über die Passwörter ist genau ersichtlich, wer was wann in den Computersystemen der Anklagebehörde einträgt oder löscht.

Sie habe sich damit bei den Betroffenen einschmeicheln wollen, gab die 17-Jährige bei dem Prozess an.

 

Strafe: Zwei Monate auf Bewährung

Die Richterin verurteilte die Ex-Praktikantin zu zwei Monaten Haft auf Bewährung. Die 17-Jährige bekomme eine milde Strafe, weil das Motiv falsch verstandene Freundschaft und eine gewisse Naivität sei, lautete die Begründung. Die geringe Strafe scheint in einem Leumundszeugnis nicht auf.

 

Die 17-Jährige war wegen Amtsmissbrauchs angeklagt: Obwohl sie nur Verwaltungspraktikantin war, war sie, weil sie Akten bearbeitete, rechtlich gesehen eine Beamtin. Sie wurde bei Bekanntwerden der Vorfälle bei Staatsanwaltschaft Salzburg hinausgeworfen. Das Mädchen hatte Schwierigkeiten, eine neue Lehrstelle zu finden. Schließlich nahm sie ein Onkel in seinem Unternehmen auf.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

 

 

                                                     Anfrage

 

 

 

  1. Welche Personenkreise haben Zugang zu elektronischen Gerichtsakten?
  2. Welche Berechtigungen bezüglich Einsicht, Abänderung, Löschung, Speicherung, etc. haben die jeweiligen Personenkreise?
  3. Ist es üblich, dass Praktikanten elektronische Gerichtsakten eigenständig bearbeiten?
  4. Wie lange hat es gedauert bis die im obigen Artikel genannte Manipulation von Gerichtsakten bemerkt wurde?
  5. Wie wurde diese Manipulation bemerkt?
  6. Welche Sicherungen gibt es um Manipulationen zu verhindern?
  7. Wie oft kam es in den letzten fünf Jahren zu Manipulationen von Gerichtsakten? (aufgegliedert auf Jahre und Bundesländer)
  8. Was werden Sie unternehmen um die Sicherheit von elektronischen Gerichtsakten zu erhöhen?