10579/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Manipulation elektronischer Gerichtsakten
„salzburg.orf.at“ berichtete am 26.1.2012 unter dem Titel „Akten gelöscht: Praktikantin verurteilt“ folgenden Artikel:
„Im Salzburger Landesgericht ist am Donnerstag einer ehemaligen Praktikantin der Staatsanwaltschaft der Prozess gemacht worden. Sie wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, weil sie Gerichtsakten von Freunden manipulierte.
Wegen einer Rauferei war gegen die Freunde der Staatsanwaltschafts-Praktikantin ermittelt worden. Die 17-Jährige löschte deshalb kurzerhand die gesamten Daten zu den Ermittlungen aus dem Computersystem, um die Strafverfolgung der Betreffenden zu erschweren.
17-Jährige wollte sich einschmeicheln
Zweimal habe sie im vergangenen Sommer die elektronischen Akten manipuliert, so der Anklagevorwurf. Der Angeklagten auf die Spur zu kommen, war ein Leichtes. Denn über die Passwörter ist genau ersichtlich, wer was wann in den Computersystemen der Anklagebehörde einträgt oder löscht.
Sie habe sich damit bei den Betroffenen einschmeicheln wollen, gab die 17-Jährige bei dem Prozess an.
Strafe: Zwei Monate auf Bewährung
Die Richterin verurteilte die Ex-Praktikantin zu zwei Monaten Haft auf Bewährung. Die 17-Jährige bekomme eine milde Strafe, weil das Motiv falsch verstandene Freundschaft und eine gewisse Naivität sei, lautete die Begründung. Die geringe Strafe scheint in einem Leumundszeugnis nicht auf.
Die 17-Jährige war wegen Amtsmissbrauchs angeklagt: Obwohl sie nur Verwaltungspraktikantin war, war sie, weil sie Akten bearbeitete, rechtlich gesehen eine Beamtin. Sie wurde bei Bekanntwerden der Vorfälle bei Staatsanwaltschaft Salzburg hinausgeworfen. Das Mädchen hatte Schwierigkeiten, eine neue Lehrstelle zu finden. Schließlich nahm sie ein Onkel in seinem Unternehmen auf.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage