10581/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Burghauptmannschaft und Hofburgbewirtschaftung

 

Die Hofburg in Wien untersteht verwaltungsrechtlich der Burghauptmannschaft. Die Burghauptmannschaft ist eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. Im Rahmen der Burghauptmannschaft wurde unter anderem im Bereich der Hofburg in Wien im Jahre 1969 ein Pachtvertrag mit der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. über die Führung des Veranstaltungszentrums abgeschlossen. Die Wiener Kongresszentraum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. steht im Eigentum folgender privater Firmen bzw. Personen: Austria Hotels Betriebs GmbH, Danube Hotel-Betriebsges.m.b.H. (Hotel InterContinental Wien), Österreichisches Verkehrsbüro AG, Hotel Sacher, Eduard Sacher GmbH (Hotel Sacher Wien), Schick-Hotels Betriebs GmbH und Casinos Austria AG.

Aktuell herrscht folgendes Beteiligungsverhältnis bei der Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H:

 

Nachdem inklusive der Veranstaltung am 27.01.2012 der WKR-Ball nun insgesamt zum 59. Mal in den Räumlichkeiten der Wiener Hofburg stattfand, und mit seinen zahlreichen in- und ausländischen Gästen einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Städtetourismus der Bundeshauptstadt in der Ballsaison leistet, will die Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. nunmehr als Pächter für 2013 keine entsprechende Ballveranstaltung mehr zulassen. Offensichtlich durch politische Intervention aus dem rot-grünen Rathaus sowie dem Druck zum Teil linksextremer Organisationen, will man verhindern, dass eine Ballveranstaltung in diesem traditionellen Rahmen stattfinden soll. Damit wird aber nicht nur einer traditionellen Ballveranstaltung der Veranstaltungsort aus unsachlichen Gründen verweigert, sondern es wird auch der Tourismusstandort Wien sowie die Republik Österreich als Eigentümer der Hofburg geschädigt.

 

Letztlich ist die Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. lediglich Pächter der Veranstaltungsräumlichkeiten, Eigentümer ist die Republik Österreich und somit letztendlich die Bürgerinnen und Bürger. Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse, welche genauen rechtlichen Rahmen der Pachtvertrag der Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H betreffend der Veranstaltung von Bällen in den Räumlichkeiten der Hofburg einräumt, und ob es überhaupt möglich ist, ohne sachlichen Grund einem Ballveranstalter die öffentlichen Räumlichkeiten der Hofburg zu verweigern.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie lautet der Pachtvertrag zwischen der Republik Österreich, vertreten durch die Burghauptmannschaft und der Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H?
  2. Handelt es sich bei diesem Pachtvertrag um einen befristeten oder einen unbefristeten Pachtvertrag?
  3. Wie oft und auf welcher Grundlage ist dieser Pachtvertrag bei Zugrundelegung einer Befristung verlängert worden?
  4. Welche Vertragsänderungen hat es seit 1969 im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag zwischen der Republik Österreich und der Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H gegeben?
  5. Welche Gesellschafterwechsel innerhalb der Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H hat es seit dem Jahre 1969 gegeben?
  6. Wurde der Pachtvertrag seinerzeit öffentlich ausgeschrieben?
  7. Wenn nein, warum nicht?
  8. Was waren seinerzeit die Gründe, warum man gerade an die Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H die Verpachtung vorgenommen hat?
  9. Wie hoch ist der Pachtzins den die Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H jährlich seit 1969 an die Republik Österreich abgeführt hat?
  10. Beinhaltet der Pachtzins neben einem fixen Betrag auch einen variablen Betrag, der sich an den Umsätzen der Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H orientiert?
  11. Welche Umsatzeinbußen verbucht die Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H beim Ausfall einer Ballveranstaltung in der Ballsaison durchschnittlich?
  12. Welche Pachtzinseinbußen hat die Republik Österreich beim Ausfall einer Ballveranstaltung in den Räumlichkeiten der Hofburg zu verzeichnen?
  13. Hat sich der Rechnungshof im Zusammenhang mit der Prüfung der Burghauptmannschaft im allgemeinen oder der Bewirtschaftung der Hofburg im Speziellen mit dem Pachtvertrag zwischen der Republik Österreich und der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. beschäftigt?
  14. Wenn ja, welche Ergebnisse hatten diese Überprüfungen des Rechnungshofes ergeben?

  1. Ist es der Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H auf der Grundlage des Pachtvertrages mit der Republik Österreich rechtlich überhaupt möglich, ohne sachlichen Grund mit einem Veranstaltungsorganisator einen Vertragsabschluss zu verweigern?
  2. Welche Gründe hat die Republik Österreich der Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H im Pachtvertrag überhaupt rechtlich zugestanden, mit einem Veranstaltungsorganisator einen Vertragsabschluss zu verweigern?
  3. In wie vielen Fällen, hat die Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H seit dem Jahre 1969 mit einem Veranstaltungsorganisator einen Vertragsabschluss verweigert?
  4. Welche Veranstaltungsorganisatoren hat eine solche Verweigerung eines Vertragsabschlusses betroffen?
  5. Gab es im Zusammenhang mit der Verweigerung von Vertragsabschlüssen mit Veranstaltungsorganisatoren im Zusammenhang mit der Benützung der Räumlichkeiten der Hofburg zivil- bzw. verwaltungsrechtliche Verfahren?
  6. Wenn ja, welchen Ausgang hatten diese verwaltungsrechtlichen Verfahren?
  7. Wurde im Zusammenhang mit diesen verwaltungsrechtlichen Verfahren auch die Republik Österreich durch Veranstaltungsorganisatoren zivil- oder verwaltungsrechtlich in Anspruch genommen?
  8. Wurde die Burghauptmannschaft im Vorfeld der Ankündigung der Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H zu irgendeinem Zeitpunkt über die beabsichtigte Verweigerung eines Vertragsabschluss mit dem Veranstaltungsorganisator WKR –Ballkomittee betreffend der Ballsaison 2013 in Kenntnis gesetzt oder das Einvernehmen gesucht?
  9. Welche rechtliche Stellung bezieht die Burghauptmannschaft zur Vorgangsweise der Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H betreffend einer Verweigerung eines Vertragsabschluss mit dem Veranstaltungsorganisator WKR –Ballkomitee betreffend der Ballsaison 2013?
  10. Gab es eine Information an die für die Burghauptmannschaft zuständige Abteilung bzw. Sektion im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Vorgangsweise der Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H betreffend einer Verweigerung eines Vertragsabschluss mit dem Veranstaltungsorganisator WKR –Ballkomitee betreffend der Ballsaison 2013?
  11. Welche Haltung nimmt die zuständige Abteilung bzw. Sektion diesbezüglich ein?
  12. Gab es eine Ministerinformation bzw. Kabinettsinformation an den Bundesminister bzw. dessen Ministerbüro zur Vorgangsweise der Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H betreffend einer Verweigerung eines Vertragsabschluss mit dem Veranstaltungsorganisator WKR –Ballkomittee betreffend der Ballsaison 2013?
  13. Welche Haltung nehmen sie als zuständiger Bundesminister diesbezüglich ein?
  14. Werden Sie als zuständiger Bundesminister die Burghauptmannschaft anweisen, im Rahmen des geltenden Pachtvertrags die Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H anzuweisen, die Verweigerung eines Vertragsabschlusses mit dem Veranstaltungsorganisator WKR-Ballkomitee betreffend der Ballsaison 2013 zu unterlassen?
  15. Wenn nein, warum nicht?

  1. Werden Sie als zuständiger Bundesminister die Burghauptmannschaft anweisen, den geltenden Pachtvertrag mit der Privatfirma Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H abzuändern, dass die Verweigerung eines Vertragsabschlusses mit dem Veranstaltungsorganisator WKR-Ballkomitee betreffend der Ballsaison 2013 zu unterlassen ist?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Werden Sie als zuständiger Bundesminister die Burghauptmannschaft anweisen, die Verpachtung der Hofburg neu auszuschreiben, um zu gewährleisten, dass ein Pächter zukünftig die Verweigerung eines Vertragsabschlusses mit Veranstaltungsorganisatoren unterlässt?
  4. Wenn nein, warum nicht?