10583/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein,

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

 

Laut Mitteilung Ihres Hauses wurde die Haltbarkeit der derzeit vom Bund bevorrateten Kaliumjodidtabletten aufgrund der Ergebnisse der vom Arzneimittelkontrolllabor durchgeführten Kontrollanalysen gemäß § 94e Abs. 3 Arzneimittelgesetz bis zum Ende des Jahres 2012 verlängert.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

  1. Welches Haltbarkeitsdatum hatten die Kaliumjodidtabletten ursprünglich?
  2. Wer hat das ursprüngliche Haltbarkeitsdatum festgesetzt?
  3. Nach welchen Kriterien wurde es festgesetzt?
  4. Nach welchen Kriterien hat die AGES nun die Haltbarkeit der Kaliumjodidtabletten geprüft?
  5. Können auch bei anderen Medikamenten die Haltbarkeitsdaten verlängert werden?
  6. Wenn ja, bei welchen Medikamenten wäre das möglich?
  7. Wie viele Kilo Medikamente aus nicht privaten Haushalten werden jährlich entsorgt, weil die Haltbarkeit überschritten ist?