10584/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.02.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe
Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt € 138,30 pro Monat und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Sie steht solange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird und kann auch rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung.
Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach erfolgter Antragstellung eine Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung.
Als Voraussetzungen für den Bezug der erhöhten Kinderbeihilfe muss der Behinderungsgrad des Kindes mindestens 50% betragen oder das Kind muss dauerhaft außerstande sein, sich selbst den Unterhalt zu erschaffen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
Anfrage
1. In welcher Höhe wurde jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 in den einzelnen Bundesländern erhöhte Familienbeihilfe ausgezahlt?
2. In welcher Höhe wurde jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 in den einzelnen Bundesländern erhöhte Familienbeihilfe an ausländische Staatsbürger ausgezahlt?
3. Welche Nationalitäten hatten diese ausländischen Bezieher der erhöhten Familienbeihilfe?