10584/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe

 

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt € 138,30 pro Monat und wird zusätzlich zur  Familienbeihilfe ausbezahlt. Sie steht solange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird und kann auch rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung.

Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach erfolgter Antragstellung eine Einladung zu einer amtsärztlichen Untersuchung.

Als Voraussetzungen für den Bezug der erhöhten Kinderbeihilfe muss der Behinderungsgrad des Kindes mindestens 50% betragen oder das Kind muss dauerhaft außerstande sein, sich selbst den Unterhalt zu erschaffen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage

 

1.    In welcher Höhe wurde jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und  2010 in den einzelnen Bundesländern erhöhte Familienbeihilfe ausgezahlt?

 

2.    In welcher Höhe wurde jeweils in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und  2010 in den einzelnen Bundesländern erhöhte Familienbeihilfe an ausländische Staatsbürger ausgezahlt?

 

3.    Welche Nationalitäten hatten diese ausländischen Bezieher der erhöhten Familienbeihilfe?