10589/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Jobticket

 

Seit längerem ist steuerrechtlich festgehalten, dass der Vorteil von ArbeitnehmerInnen aus der Beförderung im Werkverkehr keinen steuerpflichtigen Sachbezug darstellt. Seit 2011 liegt nun nach einer entsprechenden Gesetzesänderung Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln auch dann vor, wenn der Arbeitgeber seine ArbeitnehmerInnen ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lässt, sofern die/der jeweilige Arbeitnehmer/in dem Grunde nach die Voraussetzungen für die Gewährung des Pendlerpauschales erfüllt („Jobticket“).

Für Monate, in denen der Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Fahrkarte für ein öffentliches Verkehrsmittel im Sinne eines „Jobticket“ zur Verfügung gestellt hat, steht zugleich kein Pendlerpauschale zu.

Die bisherige Inanspruchnahme dieser im Sinne einer umwelt- und klimaschonenden, energieeffizienten und kostenreduzierenden Abwicklung des Arbeitspendelverkehrs positiven Neuregelung lässt wertvolle Rückschlüsse zur Treffsicherheit zu, ebenso zu möglichen Weiterentwicklungsperspektiven des Instruments „Jobticket“, wie sie unter anderem von den Grünen bereits anlässlich seiner Einführung angesprochen wurden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Personen nutzten 2011 das Jobticket (bitte um Angabe insgesamt sowie nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?


2)    Wie viele Personen, die im Jahr 2011 das Jobticket nutzten, haben 2010 in welcher Höhe Pendelpauschale bezogen (bitte um Angabe insgesamt sowie nach Bundesländern aufgeschlüsselt)?

3)    Wie bewerten Sie die Erfahrungen aus dem ersten Anwendungsjahr des Jobtickets und welche Weiterentwicklungsperspektiven legen diese Ihrer Einschätzung nach in inhaltlicher und in zeitlicher Hinsicht nahe?