10591/J XXIV. GP
Eingelangt am 15.02.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Mietzinsvorschreibungen Verein Wiener Sängerknaben
Der Rechnungshofbericht (III-278 der Beilagen XXIV GP) zur Burghauptmannschaft Österreich hielt fest, dass die Mietzinsvorschreibungen an den Verein Wiener Sängerknaben seit 2008 ausständig sind. Laut einer Stellungnahme des BMWFJ zum Rechnungshofbericht wurden 2011 Mietzinsverhandlungen geführt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Wie hoch ist die aktuelle Mietzinsvorschreibung seitens der Burghauptmannschaft an den Verein Wiener Sängerknaben?
2) Wurde ein entsprechender Mietzins rückwirkend ab 1. Juli 2008 eingefordert?
3) Wenn ja, in welcher Gesamthöhe?
4) Wurde der ausstehende Mietzins bereits zur Gänze beglichen?
5) Wenn nein, warum nicht und in wie hoch sind die Rückstände?