10614/J XXIV. GP
Eingelangt am
16.02.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Gesundheitsdaten von Versicherten: Auskunftsersuchen an Gebietskrankenkassen im Jahr 2011 – Auskünfte an Dritte (z.B. an private Versicherungsunternehmungen)“
Mit der AB 4983/XXIV.GP vom 14.06.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen zur gleichlautenden Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen für das Jahr 2010 zu erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an Bundesminister für Gesundheit nachstehende
Anfrage:
1. Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit Zustimmungserklärung (ausdrückliche oder allgemeine Zustimmungserklärung) von Versicherten konkret von der Wiener Gebietskrankenkasse behandelt?
2.
Werden diese personenbezogenen
Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung
bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche
Zustimmungserklärung des Versicherten
vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten
zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung)
übermittelt?
3. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Wiener Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?
4.
Wie viele dieser
Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011
Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach
Branche)?
5. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Wiener Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
6. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 durch die Wiener Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
7.
Sind in diesem Jahr der Wiener
Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden,
um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
8. Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Burgenländischen Gebietskrankenkasse behandelt?
9. Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
10. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Burgenländische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?
11. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?
12. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Burgenländische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
13. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 durch die Burgenländische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
14.
Sind in diesem Jahr der Burgenländischen Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter
bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
15. Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse behandelt?
16. Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
17. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?
18. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?
19. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
20. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
21.
Sind in diesem Jahr der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter
bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen
Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
22. Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Kärntner Gebietskrankenkasse behandelt?
23.
Werden diese personenbezogenen
Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur
Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
24. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Kärntner Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?
25. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?
26. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Kärntner Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
27. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 durch die Kärntner Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
28.
Sind in diesem Jahr der Kärntner Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche
Dritter bekannt geworden, um zu diesen
personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
29. Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse behandelt?
30. Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
31. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?
32. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?
33. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
34. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 durch die Steiermärkische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
35.
Sind in diesem Jahr der
Steiermärkischen Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt
geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
36. Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Tiroler Gebietskrankenkasse behandelt?
37.
Werden diese personenbezogenen
Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur
Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
38. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Tiroler Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?
39. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?
40. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Tiroler Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
41. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 durch die Tiroler Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
42.
Sind in diesem Jahr der Tiroler
Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden,
um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen? Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
43. Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Vorarlberger Gebietskrankenkasse behandelt?
44.
Werden diese personenbezogenen
Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden
Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine
ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur
Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
45. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Vorarlberger Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?
46. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?
47. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Vorarlberger Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
48. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 durch die Vorarlberger Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
49.
Sind in diesem Jahr der Vorarlberger
Gebietskrankenkasse Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden, um zu
diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
50. Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11 a VersVG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse behandelt?
51. Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
52. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?
53. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?
54. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
55. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 durch die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
56.
Sind in diesem Jahr der
Oberösterreichischen Manipulationsversuche Dritter Gebietskrankenkasse
bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu gelangen?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
57. Wie werden Ermittlungsanfragen (Auskunftsersuchen) nach § 11 a Vers.VG mit ausdrücklicher Zustimmungserklärung von Versicherten konkret von der Salzburger Gebietskrankenkasse behandelt?
58. Werden diese personenbezogenen Gesundheitsdaten dabei direkt der anfragestellenden Versicherung bzw. anderen Dritten (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung des Versicherten vorgelegt hat) oder dem/der Versicherten zur allfälligen Weiterverwendung (z.B. zur Weitergabe an Versicherung) übermittelt?
59. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch Dritte (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Salzburger Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Branche)?
60. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 Dritten gegenüber beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Branche)?
61. Wie viele Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen nach § 11a VersVG wurden 2011 durch private Versicherungen (die jeweils eine ausdrückliche Zustimmungserklärung der Versicherten vorlegten) an die Salzburger Gebietskrankenkasse gestellt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
62. Wie viele dieser Gesundheitsdaten-Ermittlungsanfragen wurden 2011 durch die Salzburger Gebietskrankenkasse gegenüber privaten Versicherungen beantwortet und in welcher Form die Daten jeweils übermittelt (Aufschlüsselung nach Versicherungsunternehmen)?
63.
Sind in diesem Jahr der Salzburger Gebietskrankenkasse
Manipulationsversuche Dritter bekannt geworden, um zu diesen personenbezogenen Gesundheitsdaten
zu gelangen?
Wenn ja, welche?
Welche Maßnahmen mussten ergriffen werden?
64. Teilen Sie die Rechtsauffassung der Datenschutzkommission, dass § 11a VersVG eine abschließende Regelung über die Zulässigkeit der Ermittlung von Gesundheitsdaten durch private Versicherungsunternehmen darstellt?
65. Teilen Sie die Auffassung der Datenschutzkommission, dass eine von § 11a VersVG abweichende Vorgangsweise bei der Ermittlung von Daten aus Krankengeschichten von Krankenanstalten in mehreren Bundesländern nicht zulässig ist?
66. Welche Initiativen können Sie setzen, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Daten aus Krankheitsgeschichten) in den Bundesländern (z.B. Krankenanstaltengesetz) insbesondere deren Weitergabe sicherzustellen und diesen offensichtlichen unklaren Rechtszustand zu beseitigen?