10618/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Strafanzeige wegen Verdacht des Amtsmissbrauches und andere Delikte gegen Richterin Mag. Sandra Böck

 

Am 28. 09. 2010 stellte Herr Paul Kamper am Bezirksgericht Eisenstadt einen Antrag auf Festlegung der Besuchszeiten für seine beiden Kinder. Sein Antrag wurde durch Frau Richterin Mag. Sandra Böck unter der Aktenzahl 300 1 Ps 248/10g bearbeitet. Bis heute ist es zu keiner Regelung der Besuchszeiten gekommen. Der Antrag wurde, laut Herrn Kamper, immer zwischen Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt und BG Eisenstadt hin und her geschickt.

In einer unter dem Vorsitz von Frau Richterin Mag. Böck anberaumten mündlichen Verhandlung am 22. 08. 2011 kam es ebenfalls zu keiner Lösung, jedoch, nach Herrn Kampers Erzählung zu folge,  zu einem Eklat zwischen Frau Mag. Böck und der Mutter von Herrn Kamper. Der Kurier, Ausgabe Burgenland, hat am Mittwoch dem 09.11.2011 folgendes berichtet:

 

„… Der KURIER-Bericht über Paul Kamper, der vor Gericht um das Besuchsrecht für seine beiden kleinen Söhne kämpft, schlägt Wellen. Wie berichtet, wandte sich der Burgenländer an den Verein "Väter ohne Rechte", weil er der Ansicht ist, dass das Bezirksgericht Eisenstadt seinen Fall unnötig in die Länge ziehe. Während einer Verhandlung sei die Angelegenheit dann eskaliert. Die zuständige Richterin soll die 82-jährige Mutter Kampers verbal attackiert haben. Der Verein "Väter ohne Rechte" erstattete daraufhin Strafanzeige gegen die Bezirksrichterin wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch…“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 


Anfrage

 

1.    Wurde durch den Verein „Väter ohne Rechte“ gegen Frau Richterin Mag. Sandra Böck beim Bundesministerium für Justiz, Abteilung Richterbeschwerden, Dr. Konstanze Kren, eine Strafanzeige eingebracht?

 

2.    Wurde, wie oben beschrieben, eine Strafanzeige wegen vermutlichen Amtsmissbrauch, möglicher Beihilfe zu §88, §92 insbesondere §92 Abs. 2, §95 StGB eingebracht?

 

3.    Wurde, wie oben beschrieben, eine Strafanzeige wegen vermutlichen Verstoßes gegen das Bundesverfassungsgesetz über Rechte von Kindern, Artikel 2 und Artikel 5 eingebracht?

4.    Wurde, wie oben beschrieben, eine Strafanzeige wegen vermutlichen Verstoßes gegen die Menschenrechtskonvention, Artikel 8 und andere Artikel eingebracht?

 

5.    Wurde, wie oben beschrieben, eine Strafanzeige wegen vermutlichen Verstoßes gegen die EU Grundrechtscharta, Artikel 24 Abs. 3 eingebracht?