10619/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Glücksspielmonopol in Österreich und Vergabe von Lizenzen an die Casinos Austria

 

 

Bereits am 9. September 2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in der Causa Engelmann festgehalten, dass die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von Spielbanken Gesellschaften mit Sitz in Österreich vorbehalten, gegen das Unionsrecht verstoßen. Dennoch sind die Casinos Austria weiterhin alleinige Inhaber von Konzessionen zur Betreibung von Spielbanken. Der EUGH monierte zudem, dass die Lizenzvergabe ohne öffentliche Ausschreibung erfolgte. Außerdem stellt der Gerichtshof fest, dass die Verpflichtung der Inhaber von Spielbankkonzessionen, ihren Sitz im Inland zu haben, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt. Hinsichtlich der Möglichkeit, die Beschränkung mit dem Interesse zu rechtfertigen, einer Ausnutzung dieser Tätigkeiten zu kriminellen oder betrügerischen Zwecken vorzubeugen, stellt der Gerichtshof fest, dass der kategorische Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, als unverhältnismäßig anzusehen ist, da er über das hinausgeht, was zur Bekämpfung der Kriminalität erforderlich ist.

 

Dem sowohl von Regierungsseite als auch von den Casinos Austria AG immer wieder ins Feld geführten Argument des Spielerschutzes widersprechen mehrere Prozesse in den letzten zehn Jahren, nach denen die Casinos Austria verspieltes Geld ihrer Spielteilnehmer rückerstatten mussten (http://www.wienerzeitung.at/ nachrichten/panorama/chronik/139963_Wieder-Geld-fuer-Spielsuechtigen.html). Außerdem wären auch andere Betreiber von Spielbanken selbstverständlich an die österreichischen Glücksspielgesetze gebunden, insbesondere jene zum Schutz der Spieler.


Die Casinos Austria verfügen über ein gutes politisches Netzwerk in Österreich. Das jüngste Beispiel dafür ist Vorstandsmitglied Dietmar Hoscher, der kürzlich für die SPÖ in den ORF Stiftungsrat einzog. Davor war Hoscher in mehreren Funktionen für die SPÖ tätig und von 2002 bis 2006 sozialdemokratischer Nationalratsabgeordne-ter. Sowohl die einseitige Bevorzugung der privaten Casinos Austria AG durch die Republik Österreich bei Konzessionsvergaben als auch die Vorgehensweise der Casinos Austria AG im parteipolitischen Interesse sind Ausfluss dieser Beziehungen.

Angesichts des willfährigen Verhaltens der Casinos Austria AG gegenüber politischen Wünschen ist bei der 2012 anstehenden Lizenzvergabe abermals einen dem Urteil des EUGH entgegenstehende Bevorzugung der Casinos Austria AG zu erwarten. Unter diesen Vorzeichen ist die Vergabe der Lizenzen zum Betrieb von Spielbanken weniger als ordnungspolitische Maßnahme der Republik denn als parteipolitische Einflusssicherung auf ein Unternehmen zu sehen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Werden Sie die am 31. 12. 2012 auslaufenden Lizenzen für Spielbanken in Bregenz, Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien abermals für 15 Jahre an die Casinos Austria AG vergeben?

2.    In welcher Form erfolgte die Ausschreibung der am 31. 12. 2012 auslaufenden Lizenzen?

3.    Wurde bei der Ausschreibung der Lizenzen der Kritik des EUGH bezüglich der Vergabe nur an inländische Bewerber Rechnung getragen?

4.    Gab oder gibt es im Zuge der laufenden Lizenzvergabe Kontakte zwischen Mitarbeiter ihres Ministeriums mit Mitarbeitern der Casinos Austria AG?

5.    Wenn ja, welche?

6.    Gab oder gibt es Naheverhältnisse zwischen Mitarbeitern ihres Ministeriums und Mitarbeitern der Casinos Austria AG?

7.    Wenn ja, welche?