10635/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kaufmann-Bruckberger

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Mehrbelastungen für die österreichischen Steuerzahler durch den geplanten EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020

 

 

Laut dem seitens der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf für den Finanzrahmen 2014 bis 2020, der bis Ende 2012 ausverhandelt werden soll, sind für den genannten Zeitraum Zahlungsermächtigungen in der Höhe von 972,2 Mrd. Euro vorgesehen.

Damit ergibt sich gegenüber dem auslaufenden Finanzrahmen  2007 bis 2013 eine  Steigerung der  Ausgaben um rund 30 %, wenn man den Vorschlag der Kommission mit den Budgeterfolgen des aktuellen Finanzrahmens zu laufenden und nicht zu konstanten 2011 Preisen vergleicht. Dies ist insofern gerechtfertigt als die Beiträge der Mitgliedstaaten schließlich auch in laufenden und nicht in konstanten Preisen geleistet werden, wie in einer entsprechenden Stellungnahme des Finanzministeriums nachgelesen werden kann.

Diese Steigerungen sind nicht zuletzt auf die Verwaltungsausgaben zurückzuführen, die in den Jahren 2014 bis 2020 im Vergleich zum Zeitraum 2007 bis 2013 um 10 % steigen und bei 62,6 Mrd Euro liegen.

Dies, obwohl laut Kommission geplant ist, den Personalstand um 5 % zu senken, das Pensionsantrittsalter von 63 auf 65 anzuheben und die Mindestarbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden ohne Gehaltsausgleich anzuheben!


Das bedeutet wohl, dass ziemliche Gehaltssteigerungen eingeplant sein müssen und die Kommission – wie die Vergangenheit zeigte – diese auch durchbringen wird.

 

Vo dem Hintergrund dieser seitens der Europäischen Kommission geplanten exorbitanten Erhöhung der Ausgaben und den damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Beitragspflichten der „nettozahlenden“ österreichischen Steuerzahler stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Finanzen nachstehende

 

Anfrage

 

 

1) Welche Anträge mit welchem Wortlaut wurden von Ihnen bzw. einem Vertreter bei den entsprechenden Ratssitzungen in Zusammenhang mit den Verhandlungen des EU-Finanzrahmens 2014 bis 2020 im Sinne einer Senkung des Budgets bisher eingebracht?

 

2) Können Sie ausschließen, dass es im Falle einer Erhöhung des EU-Budgets zu einer Erhöhung des Nettobeitrages Österreichs an die Europäische Union kommen wird?

 

3) Werden Sie sich im Falle der Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer für eine 100 % ige Anrechnung der daraus auf Österreich entfallenden Einnahmen auf den österreichischen Bruttobeitrag an die Europäische Union einsetzen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn ja, werden Sie im Falle eines Scheiterns dieser Forderungen von Ihrem Vetorecht gebrauchen und gegen den Beschluss des Finanzrahmens 2014 bis 2020 stimmen?

Wenn nein, warum nicht?

 

4) Werden Sie sich insbesondere für eine Senkung der enorm steigenden Verwaltungskosten auf Europäischer Ebene einsetzen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?


5) Können Sie ausschließen, dass es im Falle von höheren EU-Beitragen infolge eines gestiegenen EU-Budgets zu – wenn auch nur indirekten – Mehrbelastungen der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei Abgaben auf Grundeigentum kommt?

 

6) Können Sie ausschließen, dass es im Falle von höheren EU-Beitragen infolge eines gestiegenen EU-Budgets zu – wenn auch nur indirekten – Mehrbelastungen der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch eine Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen  kommt?

 

7) Können Sie ausschließen, dass es im Falle von höheren EU-Beitragen infolge eines gestiegenen EU-Budgets zu – wenn auch nur indirekten – Mehrbelastungen der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch Steuern auf Vermögenszuwächse kommt?

 

8) Können Sie ausschließen, dass es im Falle von höheren EU-Beitragen infolge eines gestiegenen EU-Budgets zu – wenn auch nur indirekten – Mehrbelastungen der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei der Besteuerung von Tabak, Alkohol und Glückspiel kommt?

 

9) Können Sie ausschließen, dass es im Falle von höheren EU-Beitragen infolge eines gestiegenen EU-Budgets zu – wenn auch nur indirekten – Mehrbelastungen der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei der Umsatzsteuer kommt?

 

10) Können Sie ausschließen, dass es im Falle von höheren EU-Beitragen infolge eines gestiegenen EU-Budgets zu – wenn auch nur indirekten – Mehrbelastungen der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei der Besteuerung von Energie oder durch Umweltabgaben kommt?

 

 

11) Können Sie ausschließen, dass es im Falle von höheren EU-Beitragen infolge eines gestiegenen EU-Budgets zu – wenn auch nur indirekten – Mehrbelastungen der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei der Lohn- und Einkommensteuer kommt?


12) Können Sie ausschließen, dass es im Falle von höheren EU-Beitragen infolge eines gestiegenen EU-Budgets zu – wenn auch nur indirekten – Mehrbelastungen der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Besteuerung sonstiger Einkünfte kommt?