10637/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.02.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend Barrierefreiheit
Rund 10 Prozent der österreichischen Bevölkerung lebt mit Behinderungen und ist mit Hürden im baulichen und kommunikativen Bereich konfrontiert. Barrierefreiheit ist für diese Gruppe eine Grundvoraussetzung um aktiv am Leben teilnehmen zu können.
Im Rahmen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes wurde 2006 der Abbau von baulichen Barrieren im öffentlichen Bereich beschlossen und gesetzlich eine Übergangsfrist bis 31.12.2015 festgelegt, Um- und Neubauten müssen bereits seit 2006 nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit erfolgen. Auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die von Österreich 2008 ratifiziert wurde, wird Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen eingefordert.
Beratungseinrichtungen, die von öffentlicher Hand gefördert werden, wie z.B. die Familienberatungsstellen, stellt die Herstellung von Barrierefreiheit jedoch vor große finanzielle Probleme, da Sachkosten meist nicht gefördert werden. Im Falle einer notwendigen Übersiedlung sind manche Vereine in ihrer Existenz gefährdet.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende