10637/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Barrierefreiheit

BEGRÜNDUNG

 

Rund 10 Prozent der österreichischen Bevölkerung lebt mit Behinderungen und ist mit Hürden im baulichen und kommunikativen Bereich konfrontiert. Barrierefreiheit  ist für diese Gruppe eine Grundvoraussetzung um aktiv am Leben teilnehmen zu können.

Im Rahmen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes  wurde 2006 der Abbau von baulichen Barrieren im öffentlichen Bereich beschlossen und gesetzlich eine Übergangsfrist bis 31.12.2015 festgelegt, Um- und Neubauten müssen bereits seit 2006 nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit erfolgen. Auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die von Österreich 2008 ratifiziert wurde, wird Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen eingefordert.

Beratungseinrichtungen, die von öffentlicher Hand gefördert werden, wie z.B. die Familienberatungsstellen, stellt die Herstellung von Barrierefreiheit jedoch vor große finanzielle Probleme, da Sachkosten meist nicht gefördert werden. Im Falle einer notwendigen Übersiedlung sind manche Vereine in ihrer Existenz gefährdet.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

  1. Gibt es im Hinblick auf Sicherstellung von Barrierefreiheit in Beratungseinrichtungen interministerielle Gespräche?
  2. Gibt es eine ressortübergreifende Definition von Barrierefreiheit für geförderte Beratungsstellen?
  3. Gibt es eine ressortübergreifende Definition der Wirtschaftlichkeit für die Sicherstellung der Barrierefreiheit für geförderte Beratungsstellen?
  4. Welche Unterstützungsleistungen bietet das Familienministerium den betroffenen Beratungsstellen dabei barrierefreie Beratung anbieten zu können?
  5. Können seitens des Familienministeriums die Kosten von Umbauarbeiten oder daraus entstehende Kosten im Rahmen von laufenden Förderungen übernommen werden?
  6. Können seitens des Familienministeriums Umzugskosten von im Rahmen von laufenden Förderungen übernommen werden?
  7. Können seitens des Familienministeriums die Kosten von Umbauarbeiten im Rahmen von zusätzlichen Förderungen übernommen werden?
  8. Können seitens des Familienministeriums Umzugskosten von im Rahmen von zusätzlichen Förderungen übernommen werden?
  9. Gibt es Ihrem Budget für Familienangelegenheiten einen Spielraum für die Förderung von Mittel für den Ausbau der Barrierefreiheit von Familienberatungsstellen oder anderen von Ihnen geförderter Stellen? Falls ja, in welcher Höhe haben Sie dafür Mittel budgetiert?