10638/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst

betreffend barrierefreie Beratungsstellen

BEGRÜNDUNG

 

Rund 10 Prozent der österreichischen Bevölkerung lebt mit Behinderungen und ist mit Hürden im baulichen und kommunikativen Bereich konfrontiert. Barrierefreiheit ist für diese Gruppe eine Grundvoraussetzung um aktiv am Leben teilnehmen zu können. Im Rahmen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes  wurde 2006 der Abbau von baulichen Barrieren im öffentlichen Bereich beschlossen und gesetzlich eine Übergangsfrist bis 31.12.2015 festgelegt. Um- und Neubauten müssen bereits seit 2006 nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit erfolgen. Auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die von Österreich 2008 ratifiziert wurde,  wird Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen eingefordert.


Beratungseinrichtungen, die von öffentlicher Hand gefördert werden, wie z.B. die Frauen- und Mädchenberatungsstellen und Familienberatungsstellen, stellt die Herstellung von Barrierefreiheit jedoch vor große finanzielle Probleme, da Sachkosten in nicht ausreichendem Maße gefördert werden. Im Falle einer notwendigen Übersiedlung sind manche Vereine sogar in ihrer Existenz gefährdet. Unterschiedliche Definitionskriterien von Barrierefreiheit und zu wenig Kooperation zwischen den FördergeberInnen erschweren die Umsetzung der Barrierefreiheit.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Gibt es im Hinblick auf die Sicherstellung von Barrierefreiheit in Beratungs-einrichtungen interministerielle Gespräche?

 

2)    Gibt es eine ressortübergreifende Definition von Barrierefreiheit für geförderte Beratungsstellen?

3)    Gibt es eine ressortübergreifende Definition der Wirtschaftlichkeit für die Sicherstellung der Barrierefreiheit für geförderte Beratungsstellen?

4)    Welche Unterstützungsleistungen bietet die Frauensektion im Bundeskanzleramt den Frauen- und Mädchenberatungsstellen, damit sie barrierefreie Beratung anbieten können?

5)    Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt die Kosten von Umbauarbeiten im Rahmen von laufenden Förderungen übernommen werden?

6)    Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt Umzugskosten von im Rahmen von laufenden Förderungen übernommen werden?

7)    Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt die Kosten von Umbauarbeiten im Rahmen von zusätzlichen Förderungen übernommen werden?

8)    Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt Umzugskosten von im Rahmen von zusätzlichen Förderungen übernommen werden?

9)    Gibt es Ihrem Budget für Frauenangelegenheiten einen Spielraum für die Förderung von Mittel für den Ausbau der Barrierefreiheit von Frauen- und Mädchenberatungsstellen oder anderen von Ihnen geförderter Stellen? Falls ja, in welcher Höhe haben Sie dafür Mittel budgetiert?