10638/J XXIV. GP
Eingelangt am 21.02.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst
betreffend barrierefreie Beratungsstellen
Rund 10 Prozent der österreichischen Bevölkerung lebt mit Behinderungen und ist mit Hürden im baulichen und kommunikativen Bereich konfrontiert. Barrierefreiheit ist für diese Gruppe eine Grundvoraussetzung um aktiv am Leben teilnehmen zu können. Im Rahmen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes wurde 2006 der Abbau von baulichen Barrieren im öffentlichen Bereich beschlossen und gesetzlich eine Übergangsfrist bis 31.12.2015 festgelegt. Um- und Neubauten müssen bereits seit 2006 nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit erfolgen. Auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die von Österreich 2008 ratifiziert wurde, wird Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen eingefordert.
Beratungseinrichtungen, die von öffentlicher Hand gefördert werden,
wie z.B. die Frauen- und Mädchenberatungsstellen und
Familienberatungsstellen, stellt die Herstellung von Barrierefreiheit jedoch
vor große finanzielle Probleme, da Sachkosten in nicht ausreichendem
Maße gefördert werden. Im Falle einer notwendigen Übersiedlung
sind manche Vereine sogar in ihrer Existenz gefährdet. Unterschiedliche
Definitionskriterien von Barrierefreiheit und zu wenig Kooperation zwischen den
FördergeberInnen erschweren die Umsetzung der Barrierefreiheit.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Gibt es im Hinblick auf die Sicherstellung von Barrierefreiheit in Beratungs-einrichtungen interministerielle Gespräche?
2) Gibt es eine ressortübergreifende Definition von Barrierefreiheit
für geförderte Beratungsstellen?
3) Gibt es eine ressortübergreifende Definition der
Wirtschaftlichkeit für die Sicherstellung der Barrierefreiheit für
geförderte Beratungsstellen?
4) Welche Unterstützungsleistungen bietet die Frauensektion im
Bundeskanzleramt den Frauen- und Mädchenberatungsstellen, damit sie
barrierefreie Beratung anbieten können?
5) Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt die Kosten
von Umbauarbeiten im Rahmen von laufenden Förderungen übernommen
werden?
6) Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt Umzugskosten
von im Rahmen von laufenden Förderungen übernommen werden?
7) Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt die Kosten
von Umbauarbeiten im Rahmen von zusätzlichen Förderungen
übernommen werden?
8) Können seitens der Frauensektion im Bundeskanzleramt Umzugskosten
von im Rahmen von zusätzlichen Förderungen übernommen werden?
9) Gibt es Ihrem Budget für Frauenangelegenheiten einen Spielraum für die Förderung von Mittel für den Ausbau der Barrierefreiheit von Frauen- und Mädchenberatungsstellen oder anderen von Ihnen geförderter Stellen? Falls ja, in welcher Höhe haben Sie dafür Mittel budgetiert?