10641/J XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2012
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Helene Jarmer,  Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend barrierefreie Beratungsstellen

BEGRÜNDUNG

 

Rund 10 Prozent der österreichischen Bevölkerung lebt mit Behinderungen und ist mit Hürden im baulichen und kommunikativen Bereich konfrontiert.
Barrierefreiheit  ist für diese Gruppe eine Grundvoraussetzung um aktiv am Leben teilnehmen zu können. Im Rahmen des Bundesbehinderten­gleichstellungsgesetzes  wurde 2006 der Abbau von baulichen Barrieren im öffentlichen Bereich beschlossen und gesetzlich eine Übergangsfrist bis 31.12.2015 festgelegt. Um- und Neubauten müssen bereits seit 2006 nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit erfolgen.
Auch in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die von Österreich 2008 ratifiziert wurde,  wird Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen eingefordert.


Beratungseinrichtungen, die von öffentlicher Hand gefördert werden, wie z.B. die Frauen- und Mädchenberatungsstellen und Familienberatungsstellen, stellt die Herstellung von Barrierefreiheit jedoch vor große finanzielle Probleme, da Sachkosten im nicht ausreichendem Maße gefördert werden. Im Falle einer notwendigen Übersiedlung sind manche Vereine sogar in ihrer Existenz gefährdet.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Wer ist für die Finanzierung der Herstellung von Barrierefreiheit von geförderten Vereinen, die Beratungsleistungen anbieten (z.B. Familien- und/oder Frauenberatungsstellen) verantwortlich?

 

2)    Welche Unterstützungsleistungen in welcher Höhe bietet das Bundessozialamt diesen Beratungsstellen für die Herstellung von Barrierefreiheit?

 

3)    Können durch Förderungen in Ihrem Einflussbereich die Kosten für Umbauarbeiten, notwendige Umzugsmaßnahmen etc. zur Gänze abgedeckt werden?

 

4)    Gibt es seitens des AMS eine Definition bzw. Definitionskriterien von Barrierefreiheit?

 

5)    Können Kosten für Umbauarbeiten bzw. Umzugskosten, die durch die Herstellung von Barrierefreiheit von Beratungseinrichtungen entstehen, durch das Budget des AMS gefördert werden?

 

6)    Gibt es in Hinblick auf die Sicherstellung von Barrierefreiheit in Beratungseinrichtungen interministerielle Gespräche?

 

7)    Wie kann verhindert werden, dass die Beratungsstellen in Bezug auf die Herstellung von Barrierefreiheit zwischen den einzelnen Fördergebern (Ministerien, Bundessozialamt, AMS, Länder) hin und hergeschoben werden und am Ende auf der Strecke bleiben?