10645/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.02.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend statistische Spitzfindigkeiten oder über den Unterschied zwischen Mutter- und Alltagssprache

 

 

In der Februarausgabe des Monatsmagazins für Migranten "Biber" bringt ein Schüler eines Wiener Gymnasiums seiner Verwirrung über eine offenbare statistische Spitzfindigkeit zum Ausdruck: In den jährlich von den Schülern auszufüllenden Stammdatenblättern, die neben Namen, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Erziehungsberechtigen etc. auch die Sprachgewohnheiten eruieren sollen, wird demnach seit dem laufenden Schuljahr nicht mehr die Muttersprache der Schüler, sondern deren "Alltagssprache" erhoben.

 

Spekulationen, wonach bei Abfrage der Alltagssprache auch viele Schüler, die eine andere als die deutsche Muttersprache haben, mit "Deutsch" antworten würden und dadurch vielerorts dazu beitragen könnten, die Ursache für Schwierigkeiten dem Unterricht zu folgen zu kaschieren, sind daher nicht ganz von der Hand zu weisen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende


Anfrage

 

 

1.     Seit wann wird in Schüler-Stammdatenblättern nicht mehr die Mutter-, sondern die Alltagssprache erhoben?

2.     Wer hat diese Änderung veranlasst?

3.     Wie wird der Terminus "Alltagssprache" definiert?

4.     Worauf begründet sich die Erhebung der "Alltagssprache"?

5.     Welche Erkenntnisse sollen aus der nunmehrigen Angabe der Alltagssprache anstatt der bisherigen Angabe der Muttersprache gewonnen werden?

6.     Können Sie den im Absatz 2 der Einleitung aufgeworfenen Zweifel an dieser Abfrageänderung zerstreuen?

7.     Falls nein, warum nicht?