10673/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Verletzung geistigen Eigentums im Jahr 2011“

 

Mit der AB 8601/XXIV.GP vom 01.08.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier einer inhaltlich gleichen Anfrage beantwortet.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten. Dazu folgen aus aktuellen Gründen ergänzende Fragen zu ACTA und dessen mögliche Auswirkungen (Digitales Umfeld) auf Österreich.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende

Anfrage:

 

1.            In welchen und wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011 bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzt, gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wurde dabei jeweils verstoßen (Auflistung der verletzten Rechte nach Rechtsmaterien)?

 

2.            In welchen und wie vielen Fällen kam es im Jahr 2011 zu zivilrechtlichen Verfahren (Fallcode 41 - Gewerblicher Rechtsschutz), so

-        nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)

-        dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG)


-        dem Patentgesetz (PatG) sowie

-        dem Muster- und Markenschutzgesetz (MSchG bzw. MarkSchG) (Aufschlüsselung auf die genannten Rechtsmaterien)?

 

3.            Wie wurden diese Fälle jeweils gerichtlich erledigt (Aufschlüsselung nach den Rechtsmaterien des Gewerblichen Rechtsschutzes)?

 

4.            In welchen und wie vielen Fällen kam es im Jahr 2011 zu gerichtlichen Strafanzeigen und Strafverfahren, weil bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzt wurden?
Gegen welche Rechte und gegen gesetzliche Bestimmungen wurde dabei jeweils verstoßen?
Wie wurden diese Strafanzeigen gerichtlich erledigt (Aufschlüsselung der Fälle bzw. Rechtsverletzungen)?

 

5.            Wie hoch wird seitens Ihres Ressorts der durch derartige Produkt- und Markenfälschungen jährlich in Österreich angerichtete volkswirtschaftliche Schaden geschätzt?
Wie hoch wird der Schaden für die EU geschätzt?

 

6.            Ist dem Ressort bekannt, in welchen Mitgliedsstaaten der EU der (nicht gewerbliche) Kauf und/oder Besitz von nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch für KonsumentInnen strafbar ist (Ersuche um Aufzählung der Länder)?

 

7.            Unter welchen Voraussetzungen können in diesen EU-Mitgliedsländern bei Kauf und/oder Besitz von nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch Geldstrafen gegenüber den KonsumentInnen ausgesprochen werden?
Welche Strafen können dabei verhängt werden (Ersuche um landesbezogene Darstellung der Voraussetzungen sowie des jeweiligen Strafausmaßes)?

 

8.            Wie stehen Sie zum angekündigten Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED 2)?
Welche Position nimmt Österreich nun dazu ein?
Hat sich die österreichische Position seit der AB 8601/XXIV.GP geändert?


9.            Wie ist aktuell der Stand der Diskussionen zu IPRED 2 innerhalb der EU?

 

10.        In wie weit wird bzw. kann durch ACTA in die geltenden europäischen bzw. österreichischen Regelungen zur zivilrechtlichen Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten im Internet (digitales Umfeld) eingegriffen werden?

 

11.        Durch welche konkreten Maßnahmen auf europäischer Ebene sollen mit ACTA Marken- und Produktpiraterie sowie Urheberrechtsverletzungen im Internet eingedämmt und verfolgt werden?

12.        Welche Umsetzungsmaßnahmen sind in Österreich erforderlich?
Welche Rechtsbehelfe für Urheberrechtsverletzungen im Internet müssen in Österreich geschaffen werden?

 

13.        In wie weit wird bzw. kann durch ACTA in die geltenden europäischen bzw. österreichischen Regelungen zur strafrechtlichen Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten im Internet eingegriffen werden?

 

14.        In welchem Umfang wird bzw. kann durch ACTA die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet verschärft werden?

 

15.        Muss beispielsweise auch Österreich hinsichtlich der strafrechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen der RechteinhaberInnen Urheberrechtsverletzungen als Offizialdelikte (von Amtswegen) normieren und die gewerbsmäßige Begehung unter Strafe stellen?

 

16.        Ist es richtig, dass ACTA eine Ausweitung der Haftbarkeit Dritter bei Urheberrechtsverletzungen sowie die Einschränkung des Haftungsprivilegs für Provider anstrebt?

 

17.        Wird durch ACTA aus Sicht des Ressort durch die verlangte Kooperation zwischen Internet Service Provider und Rechteinhaber in das Grundrecht auf Datenschutz eingegriffen, da damit Nutzer identifiziert werden auch personenbezogene Daten übermittelt werden müssen?


18.        Strebt ACTA damit ein Warnhinweismodell bzw. ein vorgerichtliches Mitwirkungsmodell an, um Urheberrechtsverletzungen im Internet zu verhindern?

 

19.        Welche Maßnahmen werden im Abkommen vorgeschlagen, um zukünftig effektiv gegen gefälschte Produkte vorgehen zu können (z.B. Arzneimittel), die als unsicher bzw. gefährlich zu qualifizieren sind und auch die wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Rechteinhaber beeinträchtigen?

 

20.        Welche Auswirkungen hat die aktuelle Entscheidung des EuGH zum Verbot des Einsatzes von Filtersoftware in sozialen Netzwerken?