10673/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Verletzung geistigen Eigentums im Jahr 2011“
Mit der AB 8601/XXIV.GP vom 01.08.2011 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier einer inhaltlich gleichen Anfrage beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2011 zu erhalten. Dazu folgen aus aktuellen Gründen ergänzende Fragen zu ACTA und dessen mögliche Auswirkungen (Digitales Umfeld) auf Österreich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. In welchen und wie vielen Fällen wurden im Jahr 2011 bestimmte Rechte des geistigen Eigentums verletzt, gegen welche gesetzlichen Bestimmungen wurde dabei jeweils verstoßen (Auflistung der verletzten Rechte nach Rechtsmaterien)?
2. In welchen und wie vielen Fällen kam es im Jahr 2011 zu zivilrechtlichen Verfahren (Fallcode 41 - Gewerblicher Rechtsschutz), so
- nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG)
- dem Patentgesetz (PatG) sowie
- dem Muster- und Markenschutzgesetz (MSchG bzw. MarkSchG) (Aufschlüsselung auf die genannten Rechtsmaterien)?
3. Wie wurden diese Fälle jeweils gerichtlich erledigt (Aufschlüsselung nach den Rechtsmaterien des Gewerblichen Rechtsschutzes)?
4.
In
welchen und wie vielen Fällen kam es im Jahr 2011 zu gerichtlichen
Strafanzeigen und Strafverfahren, weil bestimmte Rechte des geistigen Eigentums
verletzt wurden?
Gegen welche Rechte und gegen gesetzliche
Bestimmungen wurde dabei jeweils verstoßen?
Wie wurden diese Strafanzeigen gerichtlich
erledigt (Aufschlüsselung der Fälle bzw. Rechtsverletzungen)?
5.
Wie
hoch wird seitens Ihres Ressorts der durch derartige Produkt- und Markenfälschungen jährlich in
Österreich angerichtete volkswirtschaftliche Schaden geschätzt?
Wie hoch wird der Schaden für die EU
geschätzt?
6. Ist dem Ressort bekannt, in welchen Mitgliedsstaaten der EU der (nicht gewerbliche) Kauf und/oder Besitz von nachgeahmten oder unerlaubt hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch für KonsumentInnen strafbar ist (Ersuche um Aufzählung der Länder)?
7.
Unter welchen
Voraussetzungen können in diesen EU-Mitgliedsländern bei Kauf und/oder Besitz von nachgeahmten oder unerlaubt
hergestellten Waren zum eigenen Gebrauch
Geldstrafen gegenüber den KonsumentInnen ausgesprochen werden?
Welche Strafen können dabei
verhängt werden (Ersuche um landesbezogene Darstellung der Voraussetzungen sowie des jeweiligen
Strafausmaßes)?
8.
Wie
stehen Sie zum angekündigten Vorschlag einer Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur
Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED 2)?
Welche Position nimmt Österreich nun
dazu ein?
Hat sich die österreichische Position seit der AB 8601/XXIV.GP
geändert?
9. Wie ist aktuell der Stand der Diskussionen zu IPRED 2 innerhalb der EU?
10. In wie weit wird bzw. kann durch ACTA in die geltenden europäischen bzw. österreichischen Regelungen zur zivilrechtlichen Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten im Internet (digitales Umfeld) eingegriffen werden?
11.
Durch
welche konkreten Maßnahmen auf europäischer Ebene sollen mit ACTA
Marken- und Produktpiraterie
sowie Urheberrechtsverletzungen im Internet eingedämmt und verfolgt
werden?
12.
Welche Umsetzungsmaßnahmen sind in
Österreich erforderlich?
Welche Rechtsbehelfe für Urheberrechtsverletzungen
im Internet müssen in Österreich geschaffen werden?
13. In wie weit wird bzw. kann durch ACTA in die geltenden europäischen bzw. österreichischen Regelungen zur strafrechtlichen Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten im Internet eingegriffen werden?
14. In welchem Umfang wird bzw. kann durch ACTA die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet verschärft werden?
15. Muss beispielsweise auch Österreich hinsichtlich der strafrechtlichen Durchsetzung von Ansprüchen der RechteinhaberInnen Urheberrechtsverletzungen als Offizialdelikte (von Amtswegen) normieren und die gewerbsmäßige Begehung unter Strafe stellen?
16. Ist es richtig, dass ACTA eine Ausweitung der Haftbarkeit Dritter bei Urheberrechtsverletzungen sowie die Einschränkung des Haftungsprivilegs für Provider anstrebt?
17. Wird durch ACTA aus Sicht des Ressort durch die verlangte Kooperation zwischen Internet Service Provider und Rechteinhaber in das Grundrecht auf Datenschutz eingegriffen, da damit Nutzer identifiziert werden auch personenbezogene Daten übermittelt werden müssen?
18. Strebt ACTA damit ein Warnhinweismodell bzw. ein vorgerichtliches Mitwirkungsmodell an, um Urheberrechtsverletzungen im Internet zu verhindern?
19. Welche Maßnahmen werden im Abkommen vorgeschlagen, um zukünftig effektiv gegen gefälschte Produkte vorgehen zu können (z.B. Arzneimittel), die als unsicher bzw. gefährlich zu qualifizieren sind und auch die wirtschaftlichen Interessen der betroffenen Rechteinhaber beeinträchtigen?
20.
Welche
Auswirkungen hat die aktuelle Entscheidung des EuGH zum Verbot des Einsatzes
von Filtersoftware in sozialen Netzwerken?