10674/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Grenzüberschreitend tätige Tierärzte in Österreich - Kontrollen“

 

 

 

Die Tätigkeit von Tierärzten wird seit dem Antibiotikaskandal in der Tiermast nachhaltig diskutiert. In vielen Mastbetrieben (insbesondere bei Hühner und Puten) wurden Antibiotika nicht in Krankheitsfällen, sondern generell prophylaktisch verfüttert. Fleisch war in deutschen Supermärkten oft mit multiresistenten Keimen belastet, die für die Antibiotikaresistenz bei Menschen verantwortlich sind. Vermutlich deswegen erhielt der Fragesteller nachstehenden Brief anonym übermittelt (Auszugsweise).


 

 

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Aus dem weiteren Text des Schreibens ergibt sich, dass beim Einsatz deutscher Tierärzte in Österreich tierarzneimittelrechtliche Bestimmungen (TAKG) und Veterinärkontrollen unterlaufen werden (unkontrollierter Tierarzneimittelmissbrauch). Die Einhaltung rechtlicher Tierarzneimittel-Bestimmungen wird in diesem Schreiben insbesondere bei Nicht-TGD-Betrieben in Frage gestellt.

Fehlende Veterinärkontrollen und geringe Strafen werden ebenfalls angesprochen sowie auch damit verbundene steuerliche Fragen (Verdacht der Steuerhinterziehung).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende


Anfrage:

 

1.      Wie viele in Österreich grenzüberschreitend tätige Tierärzte waren 2011 in den Bundesländern gemeldet?
Wie viele bei der Tierärztekammer?
Wie viele sind im Jahr 2012 gemeldet (jeweils Aufschlüsselung auf Bundesländer und Bezirksverwaltungsbehörden und Tierärztekammer)?

 

2.      In welcher Form soll diese Meldepflicht der Tierärzte gegenüber den Bezirksverwaltungsbehörden durch die Bundesländer sichergestellt werden?

 

3.      Wie kann die Abgabe und Verwendung von Tierarzneimitteln durch in Österreich grenzüberschreitend tätige Tierärzte (z.B. aus Deutschland, Tschechien oder Ungarn) durch die Veterinärbehörden faktisch kontrolliert werden?

 

4.      Wie viele tierhaltende Betriebe nehmen in Österreich aktuell nicht am Tiergesundheitsdienst (TGD) teil (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie nach Rinder-, Schweine-, Geflügel- und kleine Wiederkäuerbetriebe)?

 

5.      Wie werden in Österreich Kontrollen auf Rückstände bei lebenden und geschlachteten Tieren aus „Nicht-TGD-Betrieben“ durch die Veterinärbehörden durchgeführt?

 

6.      Wie viele Kontrollen (Probenziehungen) wurden 2011 auf Rückstände bei lebenden und geschlachteten Tieren aus „Nicht-TGD-Betrieben“ durch die Veterinärbehörden durchgeführt (Aufschlüsselung nach Tierarten und auf Bundesländer)?

 

7.      Welche Ergebnisse erbrachte diese Kontrollen bzw. Probenziehungen (Aufschlüsselung nach Tierarten und auf Bundesländer)?
Welche behördlichen Maßnahmen wurden ergriffen?
Wie viele Anzeigen wurden erstattet?

 

8.      Wie viele der in Österreich grenzüberschreitend tätigten Tierärzte (aus den Nachbarstaaten) sind Mitglieder in einem österreichischen Tiergesundheitsdienst (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?


9.      Nehmen die in Österreich grenzüberschreitend tätigen Tierärzte auch ihre Aufzeichnungsverpflichtungen wahr (z.B. TAKG, TGD-VO und Rückstandskontroll-Verordnung)?
Welche Erkenntnisse liegen in den Bundesländern dazu aktuell vor (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

10.  Wie werden durch das Ressort die Aufzeichnungspflichten österreichischer Tierhalter, die einem TGD angehören beurteilt (TGD-VO)? Welche Erkenntnisse liegen in den Bundesländern dazu aktuell vor (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

11.  Wie werden durch das Ressort die Aufzeichnungspflichten österreichischer Tierhalter, die einem TGD nicht angehören, beurteilt (TGD-VO)?
Welche Erkenntnisse liegen in den Bundesländern dazu aktuell vor (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

12.  Welche Erkenntnisse liegen zu den Fragen 9,10 und 11 speziell aus der TGD-Evaluierung des TÜV bisher vor?
Welche ad hoc-Maßnahmen haben Sie nach der ersten Evaluierungsrunde 2011 verfügt?

 

13.  Wie viele Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz durch die Behörden gab es überhaupt im Jahr 2011?
Welche Delikte wurden 2011 zur Anzeige gebracht (Aufschlüsselung jeweils nach Bundesländern)?
Wie wurden diese Anzeigen jeweils erledigt?

 

14.  Welche Mengen Tierarzneimittel werden in Österreich jährlich verkauft und in Tierhaltungsbetrieben angewendet bzw. in den Ställen verfüttert (Aufschlüsselung auf Präparate)?

 

15.  Gibt es signifikante Auswirkungen auf die Menge der verwendeten Tierarzneimittel in Tierhaltungsbetrieben seit Errichtung der Tiergesundheitsdienste (TGD)?
Welche Zahlen liegen dem Ressort dazu vor?

 

16.  Ist aus Sicht des Ressorts die unkontrollierte Verwendung von Tierarzneimitteln, insbesondere Antibiotika, seit Errichtung der Tiergesundheitsdienste zurückgegangen?
Wenn nein, warum nicht?


17.  Ist es richtig, dass sich Tierärzte in Österreich bisher weigern, die Menge der verordneten und verwendeten Tierarzneimittel tierhaltenden Betrieben bekanntzugeben?

 

18.  Müsste zu einer effektiven bzw. effektiveren Kontrolle der Tierärzte (österreichische wie auch grenzüberschreitend tätiger EU-Tierärzte) sowie der Länder-TGD und insbesondere des Antiobiotikaeinsatzes und dessen Dokumentation nicht eine verpflichtende Tierarzneimittel Datenbank aufgestellt werden (Anm.: wie es das ursprüngliche wissenschaftlich erstellte ÖTGD-Konzept an sich ja vorgesehen hatte, aber das aufgrund des vehementen Widerstandes der Länder (insbesondere der großen drei Nutztierländer Steiermark, Nieder- und Oberösterreich) dann nicht umgesetzt wurde)?
Wenn nein, warum nicht?

 

19.  Welche Position nimmt das Ressort nun zu einer zentralen Tierarzneimitteldatenbank (in allen Mitgliedstaaten) ein, um Arzneimittelbewegungen europaweit entsprechend kontrollieren zu können?

 

20.  In welcher Form und Umfang können in Österreich niedergelassene Tierärzte mit Tierärzten aus anderen Ländern in Österreich zusammenarbeiten?
Können österreichische Tierärzte durch diese auch vertreten werden (z.B. Krankheits- oder Urlaubsvertretung)?

 

21.  In welcher Form und Umfang können in Österreich niedergelassene Tierärzte mit Tierärzten aus Bayern in Österreich zusammenarbeiten?
Können österreichische Tierärzte durch diese auch vertreten werden (z.B. Krankheits- oder Urlaubsvertretung)?

 

22.  Welche steuerrechtlichen Bestimmungen haben grenzüberschreitend in Österreich tätige Tierärzte aus den Nachbarstaaten (z.B. aus Deutschland, Tschechien, Ungarn) einzuhalten?
Wie wird dies durch die österreichischen Finanzbehörden kontrolliert (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

23.  Wie erfolgt konkret diesbezüglich die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden der Nachbarstaaten (Deutschland, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Italien und Schweiz um Steuerzahlungen sicherzustellen)?
Gibt es in Österreich diesbezüglich Erlässe oder zwischenstaatliche Abkommen, die dies steuerrechtlich regeln?


24.  Wie erfolgt konkret diesbezüglich die Zusammenarbeit mit dem Bayrischen Landesamt für Steuern?
Welche gemeinsame Maßnahmen gab es, welche sind dazu geplant?

 

25.  Wie viele der in Österreich grenzüberschreitend tätigen Tierärzte aus den Nachbarstaaten haben in den letzten 5 Jahren ihre Einkünfte in Österreich auch versteuert?
Wie viele in ihren Heimatstaaten (Aufschlüsselung auf Staaten)?