10696/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2012
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Anfrage
des Abgeordneten Dr. Martin Graf
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Finanzen
betreffend Interventionen der Abteilung für Corporate Communications des Glücksspielmonopolunternehmens Casino Austria AG
In der Nacht vom 25. auf den 26. März 2011 gewann ein Casinobesucher aus der Schweiz im Casino Bregenz einen Superjackpot an einem Spielautomaten. Der Gewinn wurde vom Automaten mit insgesamt 43 Millionen Euro ausgewiesen. In weiterer Folge wurde von den Casinos Austria allerdings die Auszahlung verweigert. Man erklärte dem Spieler, dass es sich beim Gewinn um das Ergebnis eines Softwarefehlers gehandelt habe. Darüber hinaus würde genau auf diesem Spielautomaten ein Auszahlungslimit von 4.500 Euro bestehen. Nunmehr hat der „Gewinner“ den Betrag teilweise beim Landesgericht Feldkirch eingeklagt. Als Klagssumme wurden vorerst 5 Millionen Euro geltend gemacht, da bei der Geltendmachung der Gesamtsumme mehr als 500.000 Euro an Gerichtsgebühren zu bezahlen wären. Nunmehr belaufe sich beim reduzierten Betrag der Gebührenerlag immer noch auf 62.000 Euro. Erster Verhandlungstermin war der 10. Jänner 2012. Im Vorfeld dieser Verhandlung kam es zwar offensichtlich zu Vergleichsverhandlungen, wo die Casino Austria AG eine Summe von bis zu 500.000,- Euro angeboten hatte, aber zu keinem Vergleichsabschluss. In einer weiteren Verhandlung Ende April 2012 sollen Zeugen vernommen werden und darüber hinaus auch die gutachterliche Bewertung des gesamten Hergangs und des eingesetzten Spielautomaten vorgenommen werden.
Die österreichischen Anwälte des Schweizer Spielers werfen der Casino Austria AG, der Staatsanwaltschaft und dem für das Glücksspielmonopol zuständigen Finanzministerium eine ganze Reihe von Versäumnissen bzw. aufklärungsbedürftigen Vorkommnissen vor. So soll bisher verhindert worden sein, dass der Spielautomat von einer unabhängigen Stelle begutachtet worden ist. Dieser soll vielmehr bis heute in der ausschließlichen Verfügungsgewalt der Casinos Austria AG stehen. Darüber hinaus sollen die Polizei- und Justizbehörden in Vorarlberg im Zusammenhang mit dem Vorfall eine ganze Reihe von Beweismaterialien nicht sichergestellt haben, so etwa ein Überwachungsvideo, diverse Telefonmitschnitte oder die Personalien eines ebenfalls anwesenden Zeugen während des Gewinns.
Auch die Spielkarte, die ein Casinomitarbeiter dem Schweizer Spieler abgenommen habe, sei nicht mehr aufzufinden. Weiters gaben die Anwälte auch an, dass es mit einem Spielautomaten der gleichen Serie bereits 2003 in einem Spielcasino in Südafrika einen ähnlichen Vorfall betreffend eines „Fehlgewinnes“ gegeben habe.
Damit nicht genug, besteht auch die Vermutung bzw. der Verdacht, dass es von Seiten der Konzernkommunikation der Casino Austria AG zu entsprechenden Interventionen gegenüber den ermittelnden Behörden, dem Bundesministerium für Finanzen und dem ORF gekommen sein könnte. Dabei sollen diese Interventionen von der Abteilung für Corporate Communications ausgegangen sein, und dort wiederum vom zuständigen Leiter.
Leiter der
Abteilung für Corporate
Communications bei der
Casinos Austria AG ist Martin Himmelbauer. Er übernahm diese Funktion am 1.
September 2007.
Vorher war Himmelbauer unter anderem
für ORF, Kurier, WirtschaftsBlatt, News und Format sowie seit 2001 bei Profil
tätig.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende
Anfrage