10701/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Eintragung medizinischer Implantate in Reisepässe
In der Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Gestaltung der Reisepässe und Passersätze (Passverordnung - PassV) besagt der § 6a: „(1) Die Eintragung von personenbezogenen Daten in Reisepässen und Personalausweisen richtet sich nach den technischen Gegebenheiten, wobei der Möglichkeit der gesicherten Identitätsfeststellung der Vorrang einzuräumen ist. (2) Auf den Seiten „Amtliche Vermerke“ können in gültigen Reisepässen auf Antrag des Passinhabers insbesondere eingetragen werden:
1. |
Namen, die wegen ihrer Länge nicht zur Gänze auf der Seite 2 des Reisedokuments eingetragen werden können; |
2. |
akademische Grade, die wegen der Länge des Namens nicht oder nicht zur Gänze auf der Seite 2 des Reisedokuments eingetragen werden können; |
3. |
nachträglich erlangte akademische Grade; |
4. |
medizinische Implantate; |
5. |
die Erklärung von in Namen verwendeten Ligaturen; |
6. |
andere für die Verwendung des Reisedokuments wesentliche Informationen. |
Diese Eintragungen können auch auf einer Vignette aufgebracht in das Dokument eingebracht werden.“ |
Die Eintragung von Implantaten soll dem Passinhaber als Erleichterung bei Flughafenkontrollen dienen. Die Eintragung erfolgt auf Antrag in Deutsch, aber auch in Englisch und Französisch anhand der vom Innenministerium vorgegebenen Übersetzungen.
Berichten Betroffener zu Folge – laut dem letzt aufliegenden Jahrbuch der Gesundheitsstatistik erfolgten bundesweit 2009 allein über 16.000 Hüfttransplantationen – werde seitens der Magistrate, Bezirkshauptmannschaften, aber auch der Spitäler und behandelnden Ärzte nicht über die Möglichkeit eines derartigen Eintrages in den Reisepass informiert. Vermeidbare Diskussionen, lange Wartezeiten bis hin zu Nackt-Perlustrierungen wären die Folge.
Implantat-Eintragungen in einen allfälligen vom Bundessozialamt ausgestellten Behindertenpass, sowie von Spitälern oder Ärzten ausgestellte Implantatbescheinigungen, wären bei internationalen Kontrollen schon rein auf Grund des „privaten Charakters“ dieser Papiere kontraproduktiv.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage