10717/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Vilimsky, Dr. Hübner
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und Rücknahme von Asylwerber
Der APA0164 vom 20. Februar 2012 war zu entnehmen:
„Schweiz verknüpft Entwicklungshilfe mit Rücknahme von Asylbewerbern
Utl.: Druck auf Tunesien =
Bern (APA/sda/dpa) - Die Schweiz setzt Entwicklungshilfe künftig als Druckmittel ein, um abgelehnte Asylbewerber leichter in deren Herkunftsländer abschieben zu können. Hilfsgelder für die betreffenden Staaten werden nach Angaben von Justizministerin Simonetta Sommaruga nur noch fließen, wenn diese bei der Rückführung ihrer Bürger kooperieren. Das habe die Regierung in Bern so vereinbart, sagte die sozialdemokratische Politikerin in einem am Montag veröffentlichten Interview mit Schweizer Zeitungen. Als erstes Land soll Tunesien mit dem Entwicklungshilfe-Hebel zu einer erleichterten Rücknahme von in der Schweiz abgewiesenen Flüchtlingen bewegt werden.
Die Schweiz werde die neue Regierung in Tunis in ihren Bemühungen unterstützen, ein demokratisches Land aufzubauen. "Wir erwarten aber, dass Tunesien in der Rückkehrfrage auch mit uns zusammenarbeitet." Sommaruga betonte, dass die Zusammenarbeit mit vielen Ländern bereits "ausgezeichnet" funktioniere - aber "wo Verbesserungen möglich sind, wollen wir diese realisieren". Mit Guinea sei im Herbst ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet worden.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage: