10720/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.02.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz, Petzner

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafverfahren gegen Journalisten

 

(Investigativer) Journalismus gilt zu Recht als tragende Säule einer funktionierenden Demokratie. Natürlich darf auch Journalismus nur in den gesetzlich vorgebenden Grenzen stattfinden, wobei umgekehrt keine „Verfolgung“ nur kritischer Journalisten stattfinden darf. Strafrechtliche Verfolgung darf nicht als „Einschüchterungswerkzeug“ missbraucht werden. Bedauerlicherweise besteht der Verdacht, dass Journalisten, Pressemitarbeiter, etc. regelmäßig „zu Unrecht“ rechtlich verfolgt wurden bzw. sich die Vorwürfe als untragbar erwiesen. 

 

Diesbezüglich stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.

Wie viele Ermittlungs-/Strafverfahren gegen Journalisten, Pressemitarbeiter, etc. gab es in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011?

 

2.

Wie endeten diese Verfahren in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Jahren und Erledigungsarten)

 

3.

Wie viele Verfahren in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2011 wurden (prozentual) ohne Anklage beendet? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Jahren)

 

4.

Wegen welcher Delikte wurde (prozentual) hauptsächlich ermittelt? (Bitte aufgegliedert nach einzelnen Jahren)