10721/J XXIV. GP
Eingelangt am 23.02.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Gutachten durch Sachverständige
Nach Informationen aus der Bevölkerung scheinen regelmäßig zweifelhafte Gutachten durch allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige zu ergehen, die in Gerichtsprozessen als Beweis verwendet werden. Daher ist beispielsweise zu hinterfragen, ob und wie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gewährleistet bzw. wie mit „Beschwerden“ umgegangen wird bzw. ob erstellte Gutachten nachträglich kontrolliert und überprüft werden.
Diesbezüglich stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1.
Welche Anforderungen gibt es für Gerichtsgutachten bzw. für Gutachten durch allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige?
2.
Gibt es über die gesetzlichen Vorschriften hinaus Vorgaben des Ministeriums bzw. seitens der Justiz?
3.
Wie vielen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wurde durch Bescheid diese Eigenschaft entzogen?
(Bitte aufgegliedert für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 sowie aufgegliedert nach Entziehungsgründen)
4.
Wie vielen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wurde durch Bescheid diese Eigenschaft wegen „mangelnder Kompetenz“ bzw. aufgrund inhaltlicher Mängel von Gutachten entzogen?
5.
Wie viele „Gerichtsgutachten“ wurden jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 erstellt?
6.
Wie viele „Beschwerden“ gegen Gutachten oder Gutachter langten bei den Gerichten und im Justizministerium jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 ein?
7.
Wie wurde mit den „Beschwerden“ verfahren bzw. mit welchem Ergebnis endeten die „Beschwerden“? (Bitte aufgegliedert für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011)
8.
In welchen Fällen werden „angezweifelte“ Gutachten von wem auf ihre inhaltliche Richtigkeit bzw. Vertretbarkeit überprüft und in welchen Fällen finden Überprüfungen statt, ob die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger zu entziehen ist?
9.
In wie vielen Fällen wurde von Beschwerdeführern behauptet, dass medizinische Gutachten ohne Untersuchung der betreffenden Person erstellt und vor Gericht verwendet wurden?
(Bitte aufgegliedert für die Jahre 2007, 2008, 2009, 2010, 2011)
10.
Ist dies mit den gesetzlichen Vorschriften vereinbar bzw. welche Anforderungen bestehen für solche Gutachten?
11.
Werden Sie dafür sorgen, dass zumindest eine Häufung von Beschwerden gegen bestimmte gerichtlich beeidete und zertifizierte Sachverständige wirksam weiterverfolgt wird und auch Konsequenzen hat? Wenn nein, warum halten Sie es für der rechtsuchenden Bevölkerung zumutbar, Sachverständige auch dann nicht aus der Liste zu streichen, wenn mehrfach negative Erfahrungen vorliegen?