10739/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.02.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Grosz,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Orden und Ehrenzeichen der Republik Österreich, die Beschlüsse des Ministerrates und die Verleihung durch den Bundespräsidenten bzw. dessen Verweigerung
Die groteske Diskussion um die Verleihung eines Ehrenzeichens an FPÖ-Klubobmann Heinz Christian Strache förderte aufgrund einer Bemerkung eines Sprechers der Präsidentschaftskanzlei ein kurioses Detail zu Tage.
Wie die Präsidentschaftskanzlei mitteilte, sei es durchaus üblich, dass bereits durch den Ministerrat beschlossene Anträge auf Erwirkung einer Auszeichnung durch den Bundespräsidenten Heinz Fischer (Amtszeit seit 2004) zurückgestellt werden. Strache sei nicht der einzige Fall gewesen, behauptet ein Sprecher der Präsidentschaftskanzlei. Bis dato ist aber der Öffentlichkeit kein vergleichbarer Fall bekannt.
Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag eines Regierungsmitgliedes die Erwirkung eines Ehrenzeichens durch den Bundespräsidenten auf Grund folgenden Beschlusses (Musterbeilage):
Musterbeilage:
zur Tagesordnung für die XXX. Sitzung des Ministerrates
am XXX
1. Antrag des Bundeskanzlers
auf Erwirkung der Verleihung des Großen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich an XXX.
Dieser Beschluss wird dem Bundespräsidenten übermittelt. Die Präsidentschaftskanzlei fertigt eine Urkunde aus, der Bundespräsident oder der Kabinettsdirektor unterschreiben diese. Entweder überreicht der Bundespräsident das Ehrenzeichen selbst oder lässt durch Regierungsmitglieder, Landeshauptleute, Nationalratspräsidenten etc. die sichtbare Auszeichnung samt der Urkunde an den Geehrten überreichen.
Der Ministerratsdienst bzw. das jeweilige antragstellende Regierungsmitglied wiederum bekommt noch vor der Ehrung der auszuzeichnenden Persönlichkeit eine Aktenkopie der Bestätigung der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten zur Gegenzeichnung.
Das Bundeskanzleramt ist also darüber informiert, für wen eine Auszeichnung beantragt wurde, welche Auszeichnungen aber durch den Bundespräsidenten „zurückgestellt“ worden sind.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Welche Beschlüsse fällte der Ministerrat jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 bis 1.2.2012 auf Erwirkung der Verleihung einer sichtbaren Auszeichnung für Verdienste um die Republik Österreich?
gegliedert nach:
a.) Datum des Ministerratsbeschlusses
b.) Name der auszuzeichnenden Person
c.) Art des Ehrenzeichens
d.) Begründete Verdienste um die Republik Österreich
e.) Gesetzliche Grundlage der beantragten Erwirkung
2. Welchen gefällten Beschlüssen des Ministerrates auf Erwirkung eines Ehrenzeichens ist der Bundespräsident jeweils in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010, 2011 bis 1.2.2012 nicht gefolgt bzw. in welchen Fällen kam es bis zum 1.2.2012 zu keiner Auszeichnung des durch den Ministerrat in den genannten Jahren einstimmig beim Bundespräsidenten beantragten Auszuzeichnenden?
a.) Datum des Ministerratsbeschlusses
b.) Name der auszuzeichnenden Person
c.) Art des Ehrenzeichens
d.) Begründete Verdienste um die Republik Österreich
e.) Begründung der Rückstellung durch den Bundespräsidenten